Dienstwagen zerkratzt - wer zahlt?
Hallo liebe Community,
ich arbeite in der ambulanten Pflege und meine Firma hat mir einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt. Dieser wurde mir jedoch zerkratzt (komplette linke Seite). Mein Chef hat mich als verantwortungslos bezeichnet und verlangt dass ich für die Lackierung aufkomme, dabei sehe ich mich überhaupt nicht schuldig da wie gesagt irgendjemand hat den Kratzer gemacht, und es ist mir später erst aufgefallen. Jetzt zu meiner Frage, darf mein AG von mir verlangen dass ich für den Schaden aufkomme ?
Dazu muss ich sagen dass ich mein Dienstwagen mit nach Hause nehmen darf und ich nicht weiß wann es zerkratzt wurde
9 Antworten
Nein, darf er nicht! Es sei denn, der AG weist dir Absicht nach.
Firmenwagen sollten tunlichst Vollkasko versichert sein. Wenn der AG das versäumt, ist er selber schuld!
Ich schätze mal, dass das in den Bereich der Arbeitnehmerhaftung fällt.
Der Arbeitnehmer muss für Schäden nach dem Grad seiner Fahrlässigkeit haften.
Bei leichter Fahrlässigkeit muss der Arbeitnehmer nichts bis wenig zahlen. Bei mittlerer und grober Fahrlässigkeit entsprechend mehr.
Deiner Beschreibung entnehme ich, dass du das Auto einfach ordnungsgemäß irgendwo geparkt hast, so wie wir es alle jeden Tag tun. Eine Fahrlässigkeit kann ich hier in keinster Weise erkennen. Es sei denn du hast bewusst im Bereich einer 1.Mai-Demo, einem Löwengehege oder im Freigang-Hof einer JVA geparkt...
Heißt für dich, dass du haftungstechnisch aus dem Schneider bist, solange dir dein Chef keine rechtliche oder vertragliche Grundlage für deine Haftung liefern kann.
... ich parke auch immer in einem der zahlreichen Löwengehege! .... 😉 ... Aber Arbeitnehmerhaftung?
Warum fällt es dort nicht hinein?
Weil es keine Arbeitnehmerhaftung ist. Arbeitnehmerhaftung betrifft nur das Handeln, die Verantwortung des Arbeitnehmers.
Ja und? Der Chef versucht offensichtlich seinen AN haftbar zu machen für dessen vermeintlich verantwortungsloses Verhalten/Handeln. Damit muss dieser Fall an den Kriterien geprüft werden, die die Rechtsprechung für solche Fälle vorsieht. Und das nennt man Arbeitnehmerhaftung... das Ergebnis in diesen Fall wird aber offensichtlich negativ ausfallen, da der Chef hier kein fahrlässiges Verhalten nachweisen können wird...
Der Chef versucht offensichtlich seinen AN haftbar zu machen
Das ist zutreffend, dass er das versucht. Da ist er auf dem gleichen Irrweg wie Du.
Damit muss dieser Fall an den Kriterien geprüft werden, die die Rechtsprechung für solche Fälle vorsieht.
Da wird nichts geprüft, das wird verworfen / abgewiesen.
Das ist ein Fall des Betriebsrisikos... und nicht der Arbeitnehmerhaftung
Erzähl das dem Chef... der sieht das scheinbar anders...
- Nun, die Zahlungsaufforderung ist zu verweigern.
- Wird es dennoch mit dem Gehalt verrechnet - Zahlungsklage bei Gericht
- dann wird dem Chef gesagt werden, wie er es zu sehen hat.
Nein , er darf nicht , Vandalismus am Auto ist sein Risiko.
Wenn du den Schaden am Dienstwagen nicht zu verantworten hast, musst du auch nichts bezahlen.
https://www.personalwissen.de/betriebsausgaben/dienstwagen/firmenwagen-unfall-handlung/
Wieso sollst du verantwortungslos sein?
Wenn du den Wagen wie vereinbart abgestellt hast, ist das nicht deine Schuld wenn jemand den Wagen beschädigt.
Nein, da fällt es eben nicht hinein. Es wird lediglich versucht es dort unterbringen.