Im Zweifel für den Angeklagten - Was ist, wenn der Täter nicht feststeht, und sich zwei gegenseitig beschuldigen?
Was ist dann? Bekommen sie dann beide die Strafe? Oder bekommt keiner eine Strafe, da ja niemand unschuldig verurteilt werden soll?
11 Antworten
Das kommt darauf an, ob der Richter zur Überzeugung gelangt, dass genügend Beweise für die Schuld des einen oder anderen vorliegen. Und darauf, dass beide die Strategie auch wirklich durchhalten. Siehe -> Gefangenendilemma
Hab die Links nicht angeschaut, aber in USA ist das Rechtssystem z.B ganz anders. Da können z.B. Staatsanwaltschaft und Angeklagte sich auf eine Strafe einigen ohne Gericht (Deal). Außerdem mildert Geständnis oftmals ein Urteil, weil es für Einsicht steht und möglicherweise als Willen der Besserung gesehen wird.
Es ist maßgebend, wer der Täter war, nicht wer es gesteht. Das Gericht den Nichtgeständigen wegen der Hauptsache, anscheindend ein Kapitalverbrechen, verurteilt. Der Geständige war es nach Anicht des Gerichts nicht, er mag eine geringe Strafe, etwa für Irreführung der Justiz, bekommen haben.
Der Punkt ist, dass diese Art der doppelten "Vorwärtsverteidigung nur solange funktioniert, wie keiner der Beiden Einzelheiten preisgibt, die den Anderen eineindeutig überführen. Also sind Beide, wenn sie es gemeinschaftlich getan haben, darauf angewiesen, dass der jeweils Andere nicht zu viele Details nennt, bzw. sogar die Geschichte ein wenig zu seinen Gunsten optimiert.
Das ist dann der Punkt, an dem der Ermittler einhakt und dem Delinquenten suggeriert, der Andere würde gerade auspacken und sich selber dabei nur als Mitläufer darstellen, was ihm eine wesentlich geringere Strafe sicherte, und dass wenn er jetzt nichts nennen könne, was die Ausführungen des Anderen widerlege, er des Verbrechens überführt wäre.
Das funktioniert, wenn sie sich gegenseitig decken.
In meiner Frage geht es aber darum, was ist, wenn sie sich gegenseitig beschuldigen. Warum sollte derjenige, der lügt, da dann die Wahrheit sagen? Was soll ihm das bringen? Eine geringere Strafe? Wenn er weiterhin lügt bekommt er aber garkeine ...
Man könnte natürlich so tun, als hätte man einen Beweis gegen ihn, und wüsste, dass er lügt. Vlt. gesteht der dann ja. Aber ob derjenige darauf reinfällt?
So ist es! Das macht es so schwierig jemanden zu überführen, der einen Zwilling hat (Es sei denn, man hat Fingerabdrücke). Aber der Ermittler kann immer sagen er glaube ihm nicht und weitere Einzelheiten fordern, solange bis sich der wahre Täter in Widersprüche verstrickt
Es wird derjenige verurteilt, dessen Schuld erwiesen ist. Ein Geständnis ist nur ein widerlegbarer Beweis.
Wem die Schuld nicht nachgewiesen werden kann, wird auch nicht verurteilt.
Nach einem Geständnis wollen die Ermittler und das Gericht auch Details haben, die Umstände des Falls.
Ist das Geständnis mit dem Tathergang nicht vereinbar, verwirft das Gericht es.
Kann keinem Tatverdächtigen die Tat nachgewiesen werden, muss man tatsächlich alle laufen lassen.
Ein Beispiel:
3 Brüder kommen von einer feucht fröhlichen Party. Kurz nachdem sie zu Hause waren, steht die Polizei vor der Tür. Ein Zeuge hat einen Parkrämpler mit Fahrerflucht beobachtet und sich das Kennzeichen gemerkt.
Als die Polizei nach dem Fahrer fragt, melden sich alle 3 Brüder und behaupten betrunken gefahren zu sein.
Der Zeuge konnte den tatsächlichen Fahrer nicht identifizieren.
Als Brüder hat jeder ein Zeugnisverweigerungsrecht. Sie müssen nicht gegeneinander aussagen.
Nach wie vor behaupten die Brüder weiter jeder für sich der Fahrer gewesen zu sein.
"Im Zeifel für den Angeklagten". Verurteilt das Gericht einen Bruder Täter, kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Unschuldiger verurteilt wird.
Keiner wird verurteilt. Allerdings muss der Halter, einer Brüder ab jetzt ein Fahrtenbuch führen
Ist das Gericht nicht von der Schuld eines Täters überzeugt gibt es einen Freispruch, sieht die Staatsanwaltschaft das vorher schon so wird gar nicht erst angeklagt. Jeder darf.(bis auf ganz ganz wenige Ausnahmen) wegen einer Tat nur 1x angeklagt werden. Nach Freispruch wäre dann Ende für immer auch wenn nochmal Beweise auftauchen sollten.
Es wird ermittelt, je nach Beweislage
Das ist klar, ich meine wenn die Ermittlung zu keinem Ergebnis führt, da es eben keine weiteren Zeugen gibt usw., und keiner seine Schuld eingesteht
Ich denke, dann wird keiner verurteilt.
Das verstehe ich nicht.
Hab mir gerade dieses Video https://www.youtube.com/watch?v=RiLytA_cHtY und dieses Bild https://www.spektrum.de/lexika/images/psycho/fff117_w.jpg angeschaut, aber das macht für mich in diesem Kontext null Sinn.
Warum sollte derjenige, der gesteht es getan zu haben, 3 Monate bekommen, und derjenige, der nicht gesteht, also sagt er wäre unschuldig, 10 Jahre?
Eigentlich sollte doch dann der, der gesteht, 10 Jahre bekommen, und der, der sagt er ist unschuldig, garnichts.