Kann ich nach meiner Verurteilung nochmal für das gleiche verurteilt werden?
Ich wurden vor knapp 2 Monaten verurteilt aufgrund von Betruges (Warenbetruges in mehreren Fällen) zu 2 Freizeitarresten und Sozialstunden.
Nun habe ich heute einen Brief bekommen vom Gericht wo ich zu einem Gerichtstermin kommen soll (als Zeuge) welcher gegen eine Person ist welche auch wegen Betruges angeklagt wurde, jedoch hat die Person indemfall nichts gemacht sie hat jedeglich das Geld geschickt bekommen von dem Geschädigten und es mir gegeben. Das habe ich auch vor so vor Gericht zu sagen, der Fall liegt auch schon in der Vergangenheit also vor meiner Verurteilung.
Nun ist meine Frage ob ich dadurch jetzt nochmal eine neue Strafe bekommen würde? Da man ja normalerweise nicht 2 mal wegen der gleichen Sache verurteilt werden kann oder? Was kann mich da erwarten außer wahrscheinlich das Geld zurückzuzahlen?
Danke für eure Antworten
4 Antworten
Du kannst nicht 2 mal wegen der selben Tat belangt werden (strafrechtlich)
Solltest du in der Vergangenheit noch anderes getan haben, egal ob der Straftatbestand der gleiche wäre, für den du verurteilt wurdest, kann man selbstverständlich auch dafür noch belangen, sofern das nicht bereits verjährt ist.
Wenn die Angelegenheit dieselbe ist, für die du bereits verurteilt wurdest und niemand das Urteil angefochten hat, dann kann man dich dafür i.d.R. nicht nochmal belangen.
Glücklicherweise ist das JGG nicht so dramatisch wie das Erwachsenenstrafrecht...
Fakt 1: Du musst dich nicht selbst belasten bei einer Aussage.
Fakt 2: Sollte dennoch was rauskommen, wird der Staatsanwalt ein erneutes Ermittlungsverfahren gegen dich eröffnen.
Fakt 3: Du kannst die Aussage auch verweigern, wenn ihr Verwand seid oder du dich selbst einer Straftat belasten würdest.
Gruß
Dann könnte es ja sein dass ich in 3 Monaten meine Strafen fertig gemacht habe und mich dann wieder jemand genau deswegen anzeigt und dann wieder eine neue Strafe??
Das liegt ja alles in der Vergangenheit und nicht nach meiner Verurteilung
Dann Verstehe ich dein Problemchen nicht...
Wenn du wegen dieser Tat schon verurteilt wurdest, wirst du gewiss nicht mehr deshalb verurteilt!!!
Ausgenommen es kommen noch mehr Taten ans Licht.
Naja meine Sorge ist ja in dem Verfahren davor ging es um 7 Person die ich betrogen habe und für die ich ein Gesamturteil bekommen habe, jetzt ist es eine neue Person um die es geht also eine 8. (Genau gleiche Betrugsart und weise) kann mir da jetzt strafrechtlich noch was passieren oder eher unwahrscheinlich außer natürlich das Geld zurückzuzahlen?
Handelt es sich um dieselbe Tat oder nur um den gleichen Tatbestand?
Letzteres könnte natürlich noch abgeurteilt werden.
Naja eigentlich selbe Tat ich wurde genau gesagt in 7 Fällen angeklagt weil ich auf einer Instagram Seite betrogen habe , die Fälle wurden alle zusammengefasst und ich wurde für Gewerbsmäßigen Betrug verurteilt.
In diesem Fall geht es auch um genau das gleiche also der Geschädigte wurde auch über diese Instagram Seite betrogen.
Im JGG sind Bezeichnungen wie "Gewerbsmäßiger Betrug" oder "Gewerbsmäßiger Bandenbetrug" ziemlich Wurst.
Damit möchte man lediglich einen Schwereren Fall hervorheben, und für Erwachsene gelten andere Strafrahmen...
Was im JGG nicht der Fall ist.
für die gleiche Sache schon aber nicht für die selbe Sache.
Aber wie kann denn ein neues Ermittlungsverfahren gegen mich eröffnet werden wenn ich vor 2 Monaten erst genau wegen diesen Sachen verurteilt wurde?