Wart auf meine Zuverlässigkeitsüberprüfung?
Wie oben beschrieben warte ich auf meine Zuverlässigkeitsüberprüfung für den Flughafen..
Ich bin vermehrt Schwarz gefahren, wofür ich nicht verurteilt wurde, allerdings zahle ich dies aktuell noch an eine Anwaltskanzlei.
In der Vergangenheit wurde ich aufgrund von zwei Diestahldelikten in geringfügigem Umfang zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Strafen waren allerdings so gering, das nichts davon im Führungszeugnis auftaucht.
Jetzt ist meine Frage ob meine Zuverlässigkeit in Frage gestellt wird und ob diese Sachen irgendwo anders auftauchen...
Danke im vorraus
2 Antworten
http://www.gesetze-im-internet.de/luftsig/__7.html
Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) § 7 ZuverlässigkeitsüberprüfungenIn der Regel fehlt es an der erforderlichen Zuverlässigkeit,
1.
wenn der Betroffene wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,
Das mit der ZVÜ wird überbewertet. Es gibt auch Personen am Flughafen mit Vorstrafe. Kommt immer darauf an um was es sich handelt. Wenn man wegen,zb schwarzfahren verurteilt wurde und kann plausibel erklären wie es dazu kam wird auch dabei ab und an ein Auge zugedrückt. Es geht mit unter darum das man nicht erpressbar durch Dritte ist. Bedeutet zb. , wenn du mich nicht auf das Vorfeld schleust erzähle ich von deiner vorstrafe.
Ich arbeite quasi nicht um Flughafen sondern für die Lufthansa als Fremdfirma, auf Vorfeld muss ich nicht, es geht nur um bestimmte Büros der Lufthansa am Flughafen...mach mir nur Sorgen aber danke für die Antwort!