Wart auf meine Zuverlässigkeitsüberprüfung?

2 Antworten

http://www.gesetze-im-internet.de/luftsig/__7.html

Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) § 7 Zuverlässigkeitsüberprüfungen

In der Regel fehlt es an der erforderlichen Zuverlässigkeit,

1.

wenn der Betroffene wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,

Das mit der ZVÜ wird überbewertet. Es gibt auch Personen am Flughafen mit Vorstrafe. Kommt immer darauf an um was es sich handelt. Wenn man wegen,zb schwarzfahren verurteilt wurde und kann plausibel erklären wie es dazu kam wird auch dabei ab und an ein Auge zugedrückt. Es geht mit unter darum das man nicht erpressbar durch Dritte ist. Bedeutet zb. , wenn du mich nicht auf das Vorfeld schleust erzähle ich von deiner vorstrafe.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Flug1234 
Beitragsersteller
 24.09.2018, 16:52

Ich arbeite quasi nicht um Flughafen sondern für die Lufthansa als Fremdfirma, auf Vorfeld muss ich nicht, es geht nur um bestimmte Büros der Lufthansa am Flughafen...mach mir nur Sorgen aber danke für die Antwort!