Kann man die Akten einer damaligen Straftat löschen lassen?
Mit 14 jahren wurde eine räuberische erpressung begangen der täter wurde vom amtsgericht zu 30 sozialstunden verurteilt inzwischen liegt diese tat 7 jahre zurück gibt es eine möglichkeit diese akte zu löschen oder diese zu beantragen sprich es wieder so hinzubekommen als wenn diese straftat nie begangen worden ist ? Dies war die einzige tat die dieser person begangen hat
5 Antworten
Das wurde nicht im Zentralregister eingetragen aber im Erziehungsregister wird es auch gelöscht sein, aber die Akte ist immer noch da, die wird nicht geschreddert nie.
Mit Gruß
Bley 1914
Man kann ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen. Dann sieht man obs noch drin steht oder gelöscht wurde
hier geht es mir um die akte
Die liegt schlimmstenfalls irgendwo im Keller und interessiert keine Sau. Schon weil nur die damals Beteiligten wissen, dass es sie überhaupt gibt. Und die wissen es ja ohnehin schon.
Relevant ist nur das abrufbare Führungszeugnis.
Und Straftaten von Jugendlichen werden dort nicht eingetragen - damit Jugendsünden nicht das ganze Leben versauen.
Du bist wohl falsch informiert. Blka MUSS die Daten nach der frist löschen. Ob die dies tut is was ganz anderes. Mehr dazu später. Gerade keine Zeit.
ps hier steht nicht dass er ED behandelt wurde und bei minderjährigen bzw ersttätern ist dies unwahrscheinlich
Jugendstrafakten sind ohnehin unter Verschluss. Ansonsten wird automatisch gelöscht. Hier siehst du die Fristen:
http://www.strafakte.de/strafprozessrecht/was-ist-eine-strafakte-und-was-steht-da-drin/
bei der bewerbung hat die polizei zum beispiel zugriff auf diese akten im web steht das diese nach 5 jahren gelöscht werden aber wie kann die polizei dennoch zugriff auf diese akte haben ?
Der Eintrag wird gelöscht. Die Akte wandert wahrscheinlich nicht in den Schredder, sondern wird irgendwo gelagert.
Wird automatisch aus inpol gelöscht.
*nach einigen Jahren.
Völlig falsch.was die Polizei einmal an Daten hat,versucht diese mit Zähnen und Klauen "tapfer zu verteidigen".)Wenn es auch Löschfristen und Regelfristen gibt,so kannst Du nur mit einer Anfrage sicherstellen,das tatsächlich gelöscht wurde.Falls du erkennungsdienstlich behandelt wurdest,bei einer Raubstraftat ist dies anzunehmen,egal ob Jugendlich oder nicht,mußt Du die Löschung Deiner Daten bei der Kriminalpolizei beantragen.Du bekommst Bescheid,ob dem Statt gegeben wird oder nicht.Gegen die Entscheidung kannst Du begründet Widerspruch einlegen.Wird dann nicht gelöscht,kannst Du nur per Verwaltungsstreitverfahren eine Löschung durchsetzen,sofern Du den Prozeß gg.den Präsident der Polizei gewinnst.
Lies mal oben :)
und bitte deine schlechte 2min Recherche unterlassen, wenn du dir nicht sicher bist.
Gruß
hier geht es mir um die akte nicht um das fz aber trotzdem danke für die antwort