Kann man während einer Ausbildung Wohngeld beziehen?
Hallo eine Frage.
Oft reicht ja das Ausbildungsgeld nicht zum Überleben. Kann man einen Antrag auf Wohngeld stellen oder Aufstockgeld beim Jobcenter?
8 Antworten
In der Regel haben Auszubildende keinen Anspruch auf Wohngeld. Es gibt aber andere Möglichkeiten, während der Ausbildung finanzielle Unterstützung zu bekommen. Für die duale Ausbildung gibt es die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und für die schulische Ausbildung BAföG.
Es gibt allerdings Ausnahmefälle, in denen auch Azubis vom Wohngeld profitieren können! Im Ausbildungs-ABC des Ausbildungspark Verlags findest du dazu weitere Infos.
Für das Wohngeld müsstest du schon Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum sein und ein Mindesteinkommen wäre auch noch erforderlich.
Würde es sich bei dir aber um deine Erstausbildung handeln und du alleine wohnen, dann würde bei dir zumindest dem Grunde nach ein Anspruch auf Bafög - oder BAB - bestehen und dann würdest du vom Wohngeld ausgeschlossen sein.
Es würde dann also nur Bafög - oder BAB - je nach Art der Ausbildung in betracht kommen bzw.Unterhalt von den Eltern, sollten die leistungsfähig sein, wenn nicht, dann stünde dir unter 25 zumindest das Kindergeld von derzeit min.204 € zu, wenn du nicht mehr bei den Eltern wohnen würdest.
Bei einer betrieblichen Ausbildung mit evtl.BAB - Anspruch könnte dann auch die Möglichkeit einer Aufstockung vom Jobcenter bestehen.
Gegenfrage - wie hoch ist Dein Auszubildendenentgelt ( brutto )?
Anspruch auf Wohngeld besteht für Auszubildende nicht. Dann kommt eher BAB in Betracht und in Ausnahmefällen ergänzende Leistungen nach SGB II.
Vorrangig jedoch sind Dir im Rahmen einer Erstausbildung Deine Eltern zum Unterhalt verpflichtet.
Geh zum Jobcenter. Die sind verpflichtet, dich aufzuklären,. wenn da vorrangige Leistungsansprüche bestehen, als da zuerst wäre: BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) oder ggf. BaFöG.
Anträge besorgen, Anträge stellen und das Beste hoffen.
nein.. du kannst was bei deinen Eltern beantragen.. denn die sind zuständig, solange bis du deine erste Ausbildung abgeschlossen hast