Zählt Weihnachts-und Urlaubsgeld,sowie Prämien zur Einmalzahlung ..
..für die relevanten Angaben zum Wohngeld?? Müssen nämlich einen Antrag auf Wohngeld stellen,aber davon steht nichts in den Merkblättern. Sind diese Einnahmen für die Berechnung relevant??
5 Antworten
Jede nicht monatlich bzw. wiederholt vorkommende Zahlung ist einmalig anzusehen, wie das Wort schon sagt. Da jedoch die monatlichen Bezüge Aufschluss geben müssen, ob Zuschüsse oder Nichtanspruch, brauchen die Einmalzahlungen auch nur angegeben werden , wenn im Fragebogen ausschliesslich gefordert und als sonstige Einkünfte bezeichnet sind.
Danke schön,BertOtto, aber ich glaube,das diese Prämien und Weihnachtsgeld etc. mit in dem Bruttogesamtlohn des letzten Jahres in der lohnsteuerbescheinigung aufgeführt sind... Ich lasse es jetzt mal weg und mache einfach einen Vermerk... Jaja,die liebe Bürokratie... Aber herzlichen Dank :-)
ich glaub nicht das man das angeben muß,ruf bei der wohngeldstelle vorsichtshalber mal an und frag nach...-)
Oki,habe ich mir auch gerade überlegt.Trotzdem Danke :-)
In der Regel wird das im Bewilligungszeitraum zu erwartende Einkommen für die Berechnung zu Grunde gelegt. Auch Einmahlzahlungen, sofern diese wiederkehrend sind, zählen mit zum Einkommen. Urlaubs-/Weihnachtsgeld ist auch dann (ggfls. anteilig) mit hinzuzurechnen, wenn die Zahlung nicht im Bewilligungszeitraum sondern erst später anfällt. Auch Einkommenserhöhungen die schon feststehen sind zu berücksichtigen!
Es ist immer wieder interessant, wie selbstverständlich hier falsche Antworten mit teils abenteuerlichen Begründungen gegeben werden. Durch die Bank nur falsche Antworten :-( Das Weihnachts- und Urlaubsgeld wird selbstverständlich bei dem Wohngeld als Einkommen angerechnet, wobei es entsprechend auf die Monate (im Normalfall 12) aufgeteilt werden. Das gleiche gilt auch für Prämien, sofern sie Gegenstand der Lohnzahlung sind.
Dieses sind typische Einmalzahlungen! Relevant sind diese nicht, denn Weihnachtsgeld und zumindest Prämien, sind aus Arbeitgebersicht freiwillige Zulagen.
Im Regelfall ist es den Behörden (z.B.: Finanzamt) völlig egal, ob eine Zahlung freiwillig oder erbettelt, erzwungen oder somstwas war. Die wollen nur wissen...was hast Du und musst dafür anteilig abgeben.♥lichst Bert Otto