Student bei Eltern (Hartz4) ausziehen?
Hallo!
Ich bin Student und wohne bei meinen Eltern, die Leistungen vom Jobcenter beziehen.
Ich möchte nun ausziehen, da ich gerne meine Ruhe hätte und außerdem arbeiten möchte.
ALs Student bekomme ich keine Leistung vom Jobcenter, bin aber dennoch in der Bedarfsgemeinschaft drin.
Muss ich für meinen Auszug erstmal eine Zustimmung des JObcenters erhalten, obwohl ich keinen Antrag hinterher stellen werde?
5 Antworten
Eigene Wohnungen unter 25 Jahren werden nur bei absoluter Dringlichkeit gewährt. Seine Ruhe haben wollen gehört nicht dazu.
Kann er aber offensichtlich noch nicht. Er will nur arbeiten gehen. Also muss er das erst mal tun, sich da Geld verdienen und sparen und dann kann er ausziehen.
du brauchst keine zustimmung vom jc. die frage ist ob du mit dem was du an bafög bekommst und kindergeld genügend einkommen hast um mit wohnung, kosten für die uni etc über die runden zu kommen.
Wenn du keinerlei Leistungen erhalten willst (also keine Anträge stellst) dann kannst du ausziehen! Dir steht dann auch das Kindergeld zu. Deine Eltern werden dann neu berechnet! Müssen dann aber auch evtl. umziehen, weil die Wohnung dann evtl. zu groß ist für sie und das Amt die dann nicht mehr bezahlt!
Wenn Du nichts vom JC möchtest und alles allein stemmen kannst, brauchst Du keine Zustimmung zum Umzug.
Wenn Du keine Unterstützung von Staat benötigst, kannst Du ausziehen.
Wenn jemand alles selbst bezahlen kann, kann er auch als U 25 ausziehen.