Antrag auf eine einmalige Be ihilfe (Wohnungserstausstattung) auch für Arbeitnehmer?

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Gem. § 24 Abs. 3 Satz 2 SGB II kannst du Wohnungserstausstattung auch dann erhalten, wenn du nicht im Leistungsbezug bist.

In dem Fall wird dein (mutmaßliches) Einkommen der bis zu nächsten 6 Monate betrachtet. Sollte der den Bedarf übersteigende Teil nicht reichen, um eine Ausstattung anzuschaffen, hast du ggf. Anspruch auf Ausstattung ALS BEIHILFE!

Wenn du mit deinem Lohn gerade über dem Bedarfssatz der Grundsicherung liegst, kannst du ebenfalls eine Erstausstattung beantragen.

Allerdings ist dein Ansprechpartner das originäre SOZIALAMT

Einen ANTRAG kann übrigens jeder stellen. Und der muss dann auch bearbeitet werden und ein Bescheid ergehen

VirtualSelf  18.08.2014, 10:43

Allerdings ist dein Ansprechpartner das originäre SOZIALAMT

DAS IST FALSCH!!!!!

Ansprechpartner ist auch hier das JC; Anspruchsgrundlage im SGB II (NICHT SGB XII) habe ich explizit genannt! Wieso dann diese falsche Antwort?

Rheinflip  18.08.2014, 13:20
@VirtualSelf

Genau: Jobcenter ist hier Ansprechpartner.

Wenn du zu den Geringverdienern gehörst, sicher doch. Gerade auch für Kinder, die noch unterwegs sind (wenn das der Fall ist, das war nicht so deutlich). Da ich gleich weg bin, mal eine gute - und umfassende - Beschreibung, die ich eben fand (für Bremen, aber das ist Bundesrecht und gilt überall): http://www.kanzleibeier.eu/?p=2107

Viel Erfolg und wenig Stress beim Umzug :)

Das bekomen nur SGBII Bezieher ...

Arbeitnehmer, die über den Grenzen des SGBII liegen, also nicht vbedürftig sind, bekommen nichts

aber wenn Du umziehst müsstest Du doch einen hausstand haben?

Wie hoch ist denn dein Einkommen bzw. Unterhalt?