Antrag auf eine einmalige Be ihilfe (Wohnungserstausstattung) auch für Arbeitnehmer?
Kann man den Antrag auf Erstausstattung einer Wohnung (Land Brandenburg) nur stellen, wenn man andere Leistungen erhält, wie Hartz4 oder Wohngeld oder so, oder kann ich das auch als Arbeitnehmer? Ich werde dann alleinerziehend sein und kann einfach von meinem Lohn nicht den ganzen Hausstand kaufen. Oder gibt es noch andere Fördermittel?
6 Antworten
Gem. § 24 Abs. 3 Satz 2 SGB II kannst du Wohnungserstausstattung auch dann erhalten, wenn du nicht im Leistungsbezug bist.
In dem Fall wird dein (mutmaßliches) Einkommen der bis zu nächsten 6 Monate betrachtet. Sollte der den Bedarf übersteigende Teil nicht reichen, um eine Ausstattung anzuschaffen, hast du ggf. Anspruch auf Ausstattung ALS BEIHILFE!
Wenn du mit deinem Lohn gerade über dem Bedarfssatz der Grundsicherung liegst, kannst du ebenfalls eine Erstausstattung beantragen.
Allerdings ist dein Ansprechpartner das originäre SOZIALAMT
Einen ANTRAG kann übrigens jeder stellen. Und der muss dann auch bearbeitet werden und ein Bescheid ergehen
Genau: Jobcenter ist hier Ansprechpartner.
Wenn du zu den Geringverdienern gehörst, sicher doch. Gerade auch für Kinder, die noch unterwegs sind (wenn das der Fall ist, das war nicht so deutlich). Da ich gleich weg bin, mal eine gute - und umfassende - Beschreibung, die ich eben fand (für Bremen, aber das ist Bundesrecht und gilt überall): http://www.kanzleibeier.eu/?p=2107
Viel Erfolg und wenig Stress beim Umzug :)
Das bekomen nur SGBII Bezieher ...
Arbeitnehmer, die über den Grenzen des SGBII liegen, also nicht vbedürftig sind, bekommen nichts
aber wenn Du umziehst müsstest Du doch einen hausstand haben?
Wie hoch ist denn dein Einkommen bzw. Unterhalt?
DAS IST FALSCH!!!!!
Ansprechpartner ist auch hier das JC; Anspruchsgrundlage im SGB II (NICHT SGB XII) habe ich explizit genannt! Wieso dann diese falsche Antwort?