Jahresabrechnung mit Alg I+Wohngeld+Kindergeldzuschlag?

5 Antworten

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Das JC ist bei ALG I nicht zuständig. Du bekommst von dort weder Leistungen für Unterkunft noch Heizung noch für den Lebensunterhalt. Damit musst du dich abfinden. Ich empfehle dir, bei der Wohngeldstelle mit dieser Abrechnung vorstellig zu werden. Zumindest für die Zukunft könnte dein Bescheid geändert werden, insofern die Wohngeldtabelle das noch hergibt.

Wieso AlG 1 und JobCenter? Das passt nicht zusammen.

Bei AlG 2 werden die Kosten der Unterkunft, also auch die Nachzahlung, übernommen

Nein, bei ALG I - Bezug übernimmt das Jobcenter keine Nachzahlung von Nebenkosten - das wäre erst beim Bezug von ALG II der Fall.

  • ALG I = Geld kommt von der Arbeitsagentur
  • Jobcenter = zahlt bei ALG II

Was denn nun? Beides geht nicht, oder?

nein ihr bekommt KIZ und wohngeld da zahlt die Arge nicht das muest ihr selbst tragen leider