auto besitz bei wohngeld antrag

3 Antworten

Wohngeld und ALG-2 schließen sich einander aus. Deshalb dürfte es wohl wesentlich interessanter sein, zu erfahren, wie du beide Leistungen parallel beziehst.

Entweder du beziehst Wohngeld oder ALG - 2 Aufstockung,es geht nur eines von beiden und beim Wohngeld musst du ein Mindesteinkommen von 80 % deines / eures Bedarfes nach dem SGB - ll oder SGB - Xll haben !

Beim Wohngeld musst du dein KFZ - nicht angeben,das ist nur beim ALG - 2 erforderlich,danach wird auch im Erstantrag gefragt und wenn du das nicht wahrheitsgemäß angibst,kann dir ggf.Sozialbetrug unterstellt werden,wenn das KFZ - einen Zeitwert von 7500 € überschreitet,das ist die Angemessenheitsgrenze im SGB - ll.

Bis dahin ist ein KFZ - kein Problem,das gilt für jedes Mitglied der BG - das min.15 Jahre alt ist,weil man ab da im SGB - ll als arbeitsfähig eingestuft wird.

therightanswer  07.12.2014, 12:42

Eine kurze Frage dazu noch. Was ist, wenn man 2 Autos auf seinen Namen angemeldet hat, die den Zeitwert von 7500 Euro zusammen aber nicht übersteigen?

jurafragen  07.12.2014, 13:29
@therightanswer

Der Halter muss nicht der Eigentümer sein. Ansonsten ist die Frage ja bereits richtig beantwortet worden Hat man Eigentum an mehr Kraftfahrzeugen, als es arbeitsfähige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gibt, so werden diese weiteren Fahrzeuge als Vermögen angerechnet, wobei es auch hier Freibeträge gibt.

isomatte  08.12.2014, 05:13
@therightanswer

Hier wird es wohl darauf ankommen,wer der Eigentümer des KFZ - ist,nicht auf wen es zugelassen ist,das könnte z.B.wegen der Versicherung so sein !

Ist man aber alleine und hat zwei KFZ - ist eines davon normalerweise kein privilegiertes Vermögen ( nicht verwertbares Vermögen ) mehr und wäre demnach verwertbar.

Hier wird dann aber entscheidend sein,was man an Schonvermögen haben darf und tatsächlich hat.

Denn sollte der Betrag des verwerteten KFZ + das bereits vorhandene Schonvermögen die individuelle persönliche Grenze nicht übersteigen,würde hier eine geforderte Verwertung ins leere laufen,da dann dieser Erlös zu dem Schonvermögen gezählt würde.

Dann hast Du Falsche angaben gemacht ,bekommst eine Sperre und im besten Fall noch eine Anzeige!!