Kann man untapezierte, aber gestrichene Wände wieder übertapezieren?
Hallo,
wir stehen kurz vor dem Umzug in unsere neue Mietwohnung. Wir renovieren bei Einzug, die Vormieter hinterlassen uns eine teilweise farbig gestrichene Raufasertape. Die Raufaser werden wir definitiv entfernen - und nun die Frage:
Da wir die Tapeten-Optik einfach nicht mögen, würden wir am liebsten die Wände sauber bearbeiten, mit Haftgrund vorbereiten und direkt mit guter Innenfarbe streichen. Der Vermieter kommt klar damit, wir müssen allerdings sicherstellen, dass die Wände vom nächsten Mieter wieder tapeziert werden können.
Kann man untapezierte, aber gestrichene Wände wieder übertapezieren? Auf was müssen wir bei der ganzen Aktion achten? Darf man nur bestimmte Farbe verwenden? Müssen wir einem Nachmieter die Wand zum tapezieren irgendwie vorbereiten?
Ich wäre hier gern auf der sicheren Seite, da ich nach dem Mietverhältnis nicht die von uns gezahlte Kaution gefährden möchte!
Gruß + Danke für jede hilfreiche Antwort.
Flo
6 Antworten
Für den eventuellen Nachmieter muss nichts vorbereitet werden, die Wände müssen nur so sein, wie sie zur Zeit eurer Übernahme waren. Das heisst i.d.R. das sie einfach nur geweißelt sein müssen.
Wenn ihr eine ganz normale Dispersionswandfarbe verwendet seid ihr richtig. Es gibt Silikonfarben, die eine Wandverschmutzung mindern, aber das wird relativ selten gekauft. Oder Oberflächenversiegelungen wie Capaplex...
Streicht die Wände einfach mit ganz normalem Raumweiss und gut is. Auf diese Farbe kann man wenn man will ganz normal tapezieren.
Kommt nun drauf an was laut Mietvertrag und Übergabeprotokoll vereinbart wurde.Aber normal reicht es beim Auszug wenn die Wände weiss gestrichen sind mit Dispersions-Innenfarbe. Der Vermieter kann nicht verlangen, das ihr sie vorher neu tapeziert. Das ist Aufgabe des Nachmieters, sofern der Tapeten haben möchte.
Gut, ich denke mir wurde geholfen. Gut, dass du das Übergabeprotokoll erwähnst. Wir werden alles zusammen mit dem Vermieter schriftlich festhalten, und bei der Renovierung einfache Dispersionswandfarbe benutzen. Bisher war hier ja jeder der Meinung, dass man diese auch wieder übertapezieren kann. Hier muss sich der Vermieter zwar auf mein Wort verlassen, aber wenigstens kann ich die Sache mit ruhigem Gewissen angehen.
Verlass dich drauf, Dispersionswandfarbe ist zu 100% tapezierbar. Lass dich nicht von dem Begriff "Dispersion" verunsichern: Das ist die stinknormale Wandfarbe wie sie millionenfach verwendet wird, z.B. Alpina Raumweiss.
Das Übergabeprotokoll ist nämlich für beide Mietvertragsparteien von Vorteil, eben um alles genau festzuhalten damit am Ende sich keiner auf irgendwas rausreden kann. Ich würde dennoch schriftlich festhalten, das eine Übergabe bei Auszug im untapezierten, dafür gestrichenen Zustand ausreichend ist.
Falls noch Fragen zum Thema renovieren, streichen usw. sind. Ich arbeite im Baumarkt und weiß so einiges. Wie wo was weiss.... ;-)
Ihr könnt mit ruhigen gewissens eure Wände mit handelsüblicher Dispersionsfarbe oder sogar mit Latexfarbe anstreichen,ein späteres übertapezieren stellt keinerlei Probleme dar.Schwierigkeiten könte es nur geben wenn die neue Farbe aufgrund von feuchten Wänden keinen halt findet und mit der Zeit stellenweise abblättert.So würde später die neue Tapete keinen halt finden.Also:keine dauerhaft feuchten Wände = könnt ihr streichen.
dann lass es dir vom Vermieter schriftlich geben, dass du die Waende streichen darfst.
Dann kann hinterher nix mehr passieren
Wenn im Mietvertrag steht, das die Wohnung wieder tapeziert mit Rauhfaser verlassen wird, dann mußt du es auch tun. Klar kannst du hinterher wieder tapezieren, heute benutzt doch keiner mehr ölhaltige Farbe, das würde dann Probleme geben.
"Wenn im Mietvertrag steht, das die Wohnung wieder tapeziert mit Rauhfaser verlassen wird, dann mußt du es auch tun"
Das steht nicht im Vertrag. Bisher haben wir nur die mündliche Aussage des Vermieters, dass nach unserem Auszug der Nachmieter die Möglichkeit haben muss, untapezierte Wände wieder tapezieren zu können.
Selbst wenn es drinstehen würde, es gibt auch sowas wie ungültige Vertragsbestandteile. Selbst wenn sie vom Mieter unterschrieben sind, sind sie rechtlich unwirksam. Wichtig ist, das die Wohnung beim Auszug in einem sauberen, annehmbaren und zumutbaren Zustand verlassen wird.
Ihr nehmt ganz normale Wandfarbe. Die kann man übertapezieren.
Das Einzige, was man beachten könnte, wäre Mattfarbe zu benutzen., keine Hochglanzfarbe.
Die Wände sind zum Zeitpunkt unserer Übernahme tapeziert (und teilweise farbik gestrichen).