Wohnungsübergabe Wände fleckig gestrichen
Hatte diese Woche Wohnungsübergabe und es wurde beanstandet das die Wände nicht schön genug gestrichen sind. Hatte sie vorher farbig und zweimal weiß übermalt. An einigen Stellen sieht es jetzt noch etwas fleckig aus bzw. sieht man die Stellen die ich zuerst geweißelt hab, also die Kanten noch. Jetzt soll ich nochmal malen, ist das zulässig? Im Mietvertrag steht sie müssen fachlich einwandfrei hell gestrichen sein.
11 Antworten
Hallo,
wichtig ist der genaue Wortlaut aus deinem Mietvertrag und ist das Streichen der Wände Formularmässig vereinbart oder als Zusatzvereinbarung? Das spielt nämlich eine große Rolle.... Evtl. brauchst du gar nicht streichen.....
Das passiert immer wieder wenn der Untergrund fabig und dunkler ist. Wenn man an der Farbe spart gibt es solche Unterschiede. Da hilft nur eine hochdeckende weisse Farbe die zwar teurer aber auch besser ist. Immer im Fachgeschäft beraten lassen.
Fachlich einwandfrei ist genau definiert: so wie ein Fachmann, also ein gelernter Malergeselle, die Arbeit machen würde. Wenn er sie fleckig abliefern würde, würde er dafür keinen Lohn bekommen. Sie müssen die Arbeit also nochmal machen.
Sie müssen anständig aussehen. Wenn die Flecken durchschimmern, musst Du wohl noch mal ran. Sonst kann der Vermieter nämlich einen Maler holen und dann wird es richtig teuer für Dich.
Ist die Frage, ob du überhaupt streichen mußt! Von wann war der Mietvertrag? Was stand über die Renovierung drin? Oftmals sind die Formulierungen nichtig!