Mietrecht: Darf man Löcher in Wand bohren?
ich will mir ne Hängematte ins Zimmer hängen und muss dafür zwei etwas größere Löcher in die Wand bohren. Die ist mit Raufaser tapeziert und muss beim Auszug von mir sowieso wieder gestrichen werden. Nun die Frage:
Darf ich die zwei Löcher so bohren, ohne meinen Vermieter zu fragen? Und wäre es ein "relevanter Fehler" beim Auszug, wenn ich die Löcher mit Raufaser "zuklebe" und dann wieder überstreiche?
Danke
8 Antworten
Das solltest du aber nur an tragfähigen Wänden tun, reine Trennwände sind da zu dünn. Möglicherweise würdest schneller auf dem Boden landen als gedacht. Auch wären tragfähige Schwerlasthaken (Schaukelhaken) einzusetzen. Beachte auch, ob es sich um Wände innert deiner Wohnung (nicht an Nachbar grenzend) handelt, du könnstest da mit ihm Ärger bekommen. Wenn du das beachtest, darfst du das. Es zählte noch zur vertragsgemäßen Nutzung.
löcher in die Wand bohren um Regale ect. zu montieren kann niemand verwehren. Löcher müssen nach dem Auszug wieder verschlossen werden (bis auf wenige). Aber für Hängematte? Das mussen schon welche für Scherlastdübel sein. Die sind eigentlich nicht in Wohnungen normal. Frage den Bezitzer! Es gibt im Fachhandel freistehende Gestelle.
Dazu musst du den Vermieter nicht Fragen,und zu den Schrauben und Dübeln bitte den Baumarkt Verkäufer fragen.Sonst liegst du Schnell auf der Erde
Du wirst die Löcher dann schon ordnungsgemäß wieder verspachteln müssen. Einfach Tapete drüber kleben reicht nicht.
Klar darfst du das
Aber nur überkleben geht nicht du musst die Löcher mit Spachtelmasse wieder verschließen und kannst dann drüber streichen
mfg