Was heißt "tapezierfähiger" Zustand?
Hallo, wir haben unsere Wohnung gekündigt und heute war jemand von der Verwaltung bei uns und meinte, wir müssen die Wohnung in einem tapezierfähigen Zustand übergeben. Kurze Zusammenfassung der Räume: - Wohnzimmer keine Tapete, sondern selbst verspachtelte glatte Wände mit dem Farbton Cappuccino
- ein Kinderzimmer keine Tapete, sondern selbst verspachtelte glatte Wände mit dem Farbton dunkel Blau Die Verwaltung meint die Wände müssten nun weiß gestrichen werden.
Wir haben damals (vor 9 Jahren) vertraglich die Wohnung unrenoviert und im tapezierfähigen Zustand übernommen.
Im Mietvertrag steht unter dem Punkt "Rückgabe der Mietsache"
(1) Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die überlassenen Räume in ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. (2) Hat der Mieter Änderungen an der Mietsache vorgenommen, so hat er den ursprünglichen Zustand spätestens bis zur Beendigung des Mietverhältnisses wiederherzustellen.
Was ist die genaue Definition zu "tapezierfähig"?
Der Begriff "tapezierfähig" heisst nix anderes, als daß Sie einen Untergrund haben, auf dem eine Tapete hält. (Aussage eines Malermeister) laut Google
Wir sind der Meinung das die Wände auch mit den Farbtönen tapezierfähig sind. Das die Wände weiß sein müssen, steht nirgendwo.
Gibt es vielleicht zu sowas Gerichtsurteile? Müssen wir überhaupt etwas renovieren? Fragen über Fragen. Es wäre schön antworten zu erhalten Danke! VG AndreasKi
4 Antworten
Der Vermieter darf nicht, wie vielfach angenommen, die Farbe vorschreiben. Vorgegeben ist nur, dass ein „neutraler“ Farbton gewählt werden muss. Es lässt sich jetzt natürlich darüber streiten, ob blau oder Cappuccino als Farbton noch neutral ist. Ich würde die Wände weißen und gut ist.
ob blau oder Cappuccino als Farbton noch neutral ist.
Darüber muss nicht gestritten werden. Beides sind keine neutralen Farbtöne.
Mit dem Begriff tapezierfähig und dessen Definition hast du schon recht. Aber das Problem ist, dass es Tapeten gibt, die man anschließend nicht streicht. Das bedeutet, das dunkelblau würde man durch schimmern sehen.
Der neue Mieter müßte die Wand also zuvor streichen, bevor er tapezieren kann. Wenn du es so betrachtest, ist die Wand mit dunklen und nicht neutralem Farbton eben nicht tapezierfähig. Daher müsst ihr das noch erledigen.
In dem Zustand mit hellen, tapezierfähigen Wänden seid ihr doch eingezogen, also ist es vollkommen korrekt, dass ihr die Wände auch wieder so zurück lassen müsst.
sauber und neutral gestrichen ist rechtlich relevant alles andere unzulässig!
allerdings sollten keine löcher in türen oder wänden sein ^^
das Gegenteil von weiß streichen