kann man telefongespräche zurückverfolgen
kann man telefongespräche, die ein jahr zurückliegen zurückverfolgen.ich kann nur durch telefongespräche beweisen,daß eine bekannte eine 85- jährige frau um ein größeres vermögen gebracht hat.diese frau ist ganz plötzlich verstorben, und nun ist für die erben so gut wie nichts mehr da.diese bekannte(haushälterin) hatte kontozugriff und behauptet nun, das viele geld innerhalb eines halben jahres geschenkt bekommen zu haben.ich habe 10 jahre lang vor ihr für diese frau gesorgt.diese zu betreuende war sehr sehr sparsam, man konnte schon sagen geizig.jetzt möchte ich den erben helfen wieder zu ihrem geld zu kommen.aber wir brauchen eben beweise.
3 Antworten
ich weiss nicht genau wie das gesetz diese angelegenheit bei euch in deutschland regelt, vermute aber dass es ähnlich ist wie in der schweiz.
wenn es darum geht, eine verbindung nachzuweisen (wann du mit welcher nummer telefoniert hast) kannst du dich mal an deinen telefonanbieter wenden. zum teil bekommt man ja so einen verbindungsnachweis mit der rechnung zugeschickt, was bedeutet dass solche informationen theoretisch ohne mit dem gesetz in konflikt zu geraten, zu erhalten sind.
so wie ich deine frage verstanden habe, befürchte ich dass du irgendwelche aufzeichnungen von gesprächen haben willst. das kannst du so gut wie vergessen. dass die gespräche vom anbieter aufgezeichnet werden, bezweifle ich sehr. falls doch, wirst du diese aufzeichungen trotzdem nicht erhalten. solche informationen werden (ähnlich wie bei einer IP von computern) nur an die polizei abgegeben, wenn diese für ein verfahren diese benötigt und ein dringender verdacht besteht.
ein weg wäre eine anzeige, ist aber nicht sehr ratsam.
dass wegen hinterlassenschaften so häufig ein streit entsteht, finde ich wirklich traurig.
Das ist wohl eher die Sache der Polizei, die Erben sollten Anzeige erstatten und dich als Zeugen benennen.
Erstens kannst Du das mit der Telefonrückverfolgung vergessen.
Zweitens sagt ein geführtes Telefonat ja wohl nicht das Geringste über den Inhalt des Gesprächs aus.
Am besten zur Polizei gehen.