Hat ein Vormund ein Anrecht auf ein teil des Erbes wenn der/die zu Betreuende Person stirbt?

8 Antworten

Der Vormund wird nichts erben. Bei dem Verwandtschaftsgrad ist in der gesetzlichen Erbfolge der Enkel, wenn er der einzige in direkter Verwandtschaft Lebender ist, der Alleinerbe. Dies kann nur durch ein Testament anders geregelt werden. Wenn jetzt in einem Testament der Enkel auch noch als Erbe eingetragen ist, ist das sozusagen doppelt gemoppelt und deine Tante geht leer aus

Also, so wie ich es aus dem Rechtswesen kenne, zählt vor dem Gesetz nicht, wer sich wie und wann um wen kümmert, das ist leider so. Wenn es ein Testament gibt, dann wird deine Tante wirklich nichts bekommen. Wenn es kein Testament geben würde, würde die gesetzliche Erbreihenfolge bestimmen wer erbt. D.H. als erstes erben die Kinder der Verstorbenen, wenn es die nicht mehr gibt, dann die Enkelkinder/ urenkelkinder. dann geht es weiter, Eltern des/der Verstorbenen, dann Geschwister, Neffen und Nichten... etc. Das ist leider so. ich arbeie in einem Pflegeheim und es ist leider oft so, dass die lieben Enkel die sich nicht kümmern erben, weil Oma nicht will das es ihnen schlecht geht. Meiner Meinung nach (Irrtum vorbehalten) bekommt deine Tante nichts, wenn sie nicht im Testament erwähnt ist und z.B. der Enkel als allein Erbe eingetragen ist. Es gibt noch Pflichtteile, aber die beziehen sich nur auf Kinder und Partner der dann Verstorbenen. Du kannst dich auch beim deinem Amtsgericht informieren, die geben eigentlich immer Auskunft, einfach sagen, das du eine Frage zum Erbrecht hast, meist wirst du dann zu einem Fachmann/frau durchgestellt.

ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen... liebe grüße und noch viel Kraft!!!!!

Nein im Zuge der Erbschaftsteuerreform ist dort was geändert worden, nun bekommt der Betreuer aus dem Erbe vorab etwas für seine Tätigkeit.

Früher nur, wenn er dafür seine Arbeit aufgegeben hat, nun auch, wenn er nebenher noch Arbeiten konnte.

Doreen71 
Beitragsersteller
 11.02.2009, 00:13

Erst einmal ein ganz liebes Dankeschön an die ganzen guten Antworten, hatte gar nicht mit so vielen gerechnet. Ihr habt mir wirklich geholfen, nun weis ich wenigstens was ich meiner Tante sagen kann. Sie ist natürlich nie hinter irgendwelchem Geld her, aber ich hoffe das sie trotzdem wenigstens eine kleine Entschädigung bekommt. Danke!

Guppy194  27.01.2009, 08:38

aber nur dann, wenn er zum Kreis der Erben gehört;

mit nichten, es sei denn der Vormund wurde in demTestament entsprechend berücksichtigt

ein Vormund kann ein Erbe verwalten ist aber nicht automatisch Erbe.