Erbrecht?
Erbrecht
Meine Eltern, beide leben noch haben meinem Neffen ihr Haus überschrieben. Habe ich als Sohn einen Anspruch auf einen Pflichtanteil den ich jetzt geltend machen kann? Wenn ja um wieviel % habe ich einen Anspruch?
8 Antworten
Das kommt drauf an wann deine Eltern sterben. Du hast ggf. einen Pflichtteilsergänzungsanspruch bei einer Schenkung zu Lebzeiten, zumindest in den ersten 10 Jahren.
Allerdings BIST du ja aktuell gar nicht enterbt, es gibt ja nicht mal einen Erbfall, somit hast du im Moment auch keinen Pflichtteilsanspruch gegen die Erben.
Aktuell kannst du also selbstverständlich noch gar nichts machen, denn noch sind deine Eltern am Leben. Und weil sie am Leben sind können sie auch ihr Haus überschreiben wem sie wollen.
Danke für die Antwort
Wenn einer Deiner Eltern innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung verstirbt, hast Du gem. BGB 2325 einen "Pflichtteilsergänzungsanspruch". Dann steht Dir auch ein Geldbetrag als Gegenwert zum Haus zu.
Ich möchte jetzt aber nicht als nächste Frage lesen: "Mord ohne Spuren zu hinterlassen" .
Nein, einen Anspruch auf den Pflichtteil hast du erst, wenn ein Elternteil verstirbt. Vorher gibt es kein Erbe. Wenn sie bis dahin alles verschenkt haben, kommt es darauf an, wie lange die Schenkung her ist.
Google mal nach Pflichtteilsergänzungsanspruch.
Erarbeite deinen Reichtum gefälligst selber als dich von den Lorbeeren deiner Eltern zu nähren.
Gier und Neid sind die widerwärtigsten Todsünden denen man fröhnen kann.
Der Pflichtteil vom Erbe berechnet sich nach den §§ 1924 bis 1936 BGB. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Auch enterbte Ehegatten, Kinder und andere Erbberechtigte haben als Pflichtteilsberechtigte also Anspruch auf 50 Prozent ihres gesetzlichen Erbteils.
Ich hoffe es hilft dir.
Du hast einen Pflichtteilanspruch auf beide Eltern, dieser ist immer die Hälfte vom gesetzlichen Erbe, das Dir zustehen würde. Das gilt aber erst nach dem Tod des Erblassers. Jetzt hast Du keinen Anspruch.