Kann man jemanden verbieten in der Öffentlichkeit über ein zu reden?

8 Antworten

Ja mit einer anzeige und einer einstweiligen verfügung vom gericht!!!

HeikeausBerlin  20.10.2012, 01:34

Aber doch nicht, wenn er die Wahrheit erzählt, oder?

CholoAleman  20.10.2012, 01:53
@HeikeausBerlin

Bin mir nicht sicher, aber ich glaube nicht dass der alte Arbeitgeber beim neuen Arbeitgeber anrufen und Dinge erzählen darf. Schweigepflicht gilt für beide Seiten. Problem wird sein da was zu beweisen.

Die Klagemöglichkeit gegen Deine Arbeitgeber hast Du vor der Arbeitsgerichtsbarkeit auf Unterlassung. In der I. Instanz ist kein Anwaltszwang , ggf. ist der Rechtspfleger dort bereit die Klage aufzunehmen. Dann kann eine Ordnunggeld fällig werden wenn er dem zuwider handelt. Das ander ist das Strafrechtlich , Du kannst zur Staatsanwaltschaft od. Polizei gehen und ihm wegen übler Nachrede anzeigen.

kommt immer drauf an worum es geht...wer falsche informationen weitergibt ohne dazu eine verlässige quelle zu haben macht sich strafbar

demnach Verleumdung und das kann zur anzeihe gebracht werden..

und nein du kannst deinem arbeitgeber nicht verbieten über dich zu sprechen...wieso auch?

du soltest lieber an deinem selbstwertgefühl arbeiten und über falsche aussagen und lügen drüber stehen

CholoAleman  20.10.2012, 01:51

lieber an deinem selbstwertgefühl arbeiten und über falsche aussagen und lügen drüber stehen

Nicht so einfach wenn gerade die Existenz kaputt gemacht wird, denke ich mal.

Das was dein alter AG macht ist existenzgefährdend. Gerade deshalb gehe so schnell wie möglich zum Rechtsanwalt! Oder willst du warten, bis dein Ruf komplett ruiniert ist? Der RA kann beispielsweise einen Antrag auf einstweiliger Verfügung stellen.

Ja, dein Ex-Arbeitgeber macht sich wegen "Rufmordes" strafbar. Dafür kannst du ne ordentliche Summe bekommen.