Kann man jemanden verbieten in der Öffentlichkeit über ein zu reden?
Hallo Ihr alle :-)
Habe da eine Frage die mich heute total um den schlaf bringt. Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Habe mich mit meinem Alter Arbeitgeber nicht im guten getrennt, im gegenteil.
Er rief nun bei meinem neuen Arbeitgeber an und hat hier Dinge über mich erzählt (zum Teil Dinge die der Wahrheit entsprechen - Er hat die damals durch doofe Zufälle mitbekommen)
Ein Beispiel ist das ich im Betrieb geklaut haben soll. Das Verfahren wurde eingestellt es entsprach auch nicht im geringsten der Wahrheit. Naja und dann eben noch so Dinge wie das ich ein falscher Mensch bin etc. Diese Dinge hat er auch bei meinem jetzigen Kundenstamm erzählt.
Er möchte mich einfach kaputt kriegen und mir das Leben schwer machen. Ich kenne diesen Menschen sehr gut, dass ist sein persönlicher kleiner unsinniger Rachefeldzug.
Das Problem ist das diese kleinen Spielerein für mich wirklich Existenzgefährtend sind. Ich bin noch in der Probezeit und mein neuer Arbeitgeber ist von diesen Unruhen nicht wirklich erfreut. Auch meine Kunden finden es natürlich etwas seltesam wenn soetwas an sie herangetragen wird.
Meine Frage: Kann ich gesetzlich meinen alten Arbeitgeber verbieten lassen in der öffentlichkeit über mich zu sprechen? Gibt es da irgendeine Möglichkeit etwas mit einem Anwalt einzurechen / zu klagen o.d.g.?
Würde mich sehr über antworten freuen.
Vielen Dank Euch !
8 Antworten
Ja mit einer anzeige und einer einstweiligen verfügung vom gericht!!!
Bin mir nicht sicher, aber ich glaube nicht dass der alte Arbeitgeber beim neuen Arbeitgeber anrufen und Dinge erzählen darf. Schweigepflicht gilt für beide Seiten. Problem wird sein da was zu beweisen.
Die Klagemöglichkeit gegen Deine Arbeitgeber hast Du vor der Arbeitsgerichtsbarkeit auf Unterlassung. In der I. Instanz ist kein Anwaltszwang , ggf. ist der Rechtspfleger dort bereit die Klage aufzunehmen. Dann kann eine Ordnunggeld fällig werden wenn er dem zuwider handelt. Das ander ist das Strafrechtlich , Du kannst zur Staatsanwaltschaft od. Polizei gehen und ihm wegen übler Nachrede anzeigen.
kommt immer drauf an worum es geht...wer falsche informationen weitergibt ohne dazu eine verlässige quelle zu haben macht sich strafbar
demnach Verleumdung und das kann zur anzeihe gebracht werden..
und nein du kannst deinem arbeitgeber nicht verbieten über dich zu sprechen...wieso auch?
du soltest lieber an deinem selbstwertgefühl arbeiten und über falsche aussagen und lügen drüber stehen
lieber an deinem selbstwertgefühl arbeiten und über falsche aussagen und lügen drüber stehen
Nicht so einfach wenn gerade die Existenz kaputt gemacht wird, denke ich mal.
Das was dein alter AG macht ist existenzgefährdend. Gerade deshalb gehe so schnell wie möglich zum Rechtsanwalt! Oder willst du warten, bis dein Ruf komplett ruiniert ist? Der RA kann beispielsweise einen Antrag auf einstweiliger Verfügung stellen.
Ja, dein Ex-Arbeitgeber macht sich wegen "Rufmordes" strafbar. Dafür kannst du ne ordentliche Summe bekommen.
Aber doch nicht, wenn er die Wahrheit erzählt, oder?