Diebstahl im Laden, Mitarbeiter müssen bezahlen (Recht)?
Wir haben neu eröffnet, weshalb wir 4 Verkäufer in der Probezeit sind. Es fehlten das 2x mal schon über 100€ in der Kasse (Fahrrad Laden), weshalb wir einen Minusbetrag vom 240 € hatten. Unser Chef meinte jetzt, wir müssten dies (geteilt durch 4) bis nächste Woche aus eigener Tasche bezahlen, denn er vermutet jemand hat dies geklaut von uns. Wir haben keine Überwachungskameras.
Ist das Rechtlich in Ordnung, ich sehe es nicht ein, bei einem Gehalt von 1220 Netto, was sowieso EXTREM wenig ist das zu zahlen. Ich habe eine Wohnung zu bezahlen, ich kann mir das nicht leisten.
6 Antworten
Diese Fahrradkrämer! Das ist auch ein Branche mit einem extrem miesen Ruf.
Nein, das kann Dein Chef nicht verlangen. Folgende Gründe:
- Dein Hauptaufgabengebiet ist vermutlich nicht das Kassieren und Du hast keine persönliche Haftung in deinem Arbeitsvertrag vereinbart. Letzteres wäre aufgrund der AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht eh nicht gültig, wenn Du nicht hauptamtlich Kassierer bist.
- Er kann den Nachweis der Schuld nicht führen, da die Kasse nicht überwacht wird und für jeden zugänglich ist. Wenn er keine Schuld nachweisen kann, kann er nichts fordern.
- Für fahrlässige Fehler des Mitarbeiters haftet der Arbeitgeber. Dies gilt insbesondere, wenn eine solch großes Ungleichgewicht zwischen der anvertrauten Geldsumme und dem Verdienst besteht.
Hau da ab und verkaufte Gurken bei Aldi. Da geht es Dir besser.
Das kann dein Chef nicht verlangen.
Nein ist nicht in Ordnung. Falls der Chef deinen Lohn einbehalten sollte ab zum Anwalt.
Nein, aber ihr seid halt in der Probezeit. Rate mal was passiert, wenn Ihr dagegen klagt.
Unser Chef meinte jetzt, wir müssten dies (geteilt durch 4) bis nächste Woche aus eigener Tasche bezahlen, denn er vermutet jemand hat dies geklaut von uns.
Schlicht und einfach - das darf Euer Arbeitgeber definitiv nicht. Ersatz fordern kann er nur vom Täter - sprich wenn er nachweisen kann wer es ist. Sippenhaftung gibt es nicht. Setzt Euch also bitte geschlossen zur Wehr.