Habe in einem Chat ein Fremdes Bild benutzt und jemand droht mit Klage was tun?
Ich habe mich auf der Plattform Knuddels mit einem Falschen Bild von mir angemeldet und jemand der diese Person auf dem Bild nicht kennt und die auch mich nicht kennt hat herausgefunden, dass es nicht mein echte Profilbild ist. Er hat mir mit einer Klage gedroht wobei sich die Strafe auf 250€ betragen würde. Er meinte wenn ich ihm kein Gegenangebot mache was ihn vielleicht umstimmen würde, wöllte er mich verklagen. Nun habe ich die Frage ob er das wirklich kann. Und wenn ja, ob ich ihn wegen Erpressung Anzeigen könnte.
12 Antworten
Ich würde versuchen mich raus zu reden und sagen das es ein Fehler war wen er wirklich eine Anzeige erstatten will dann würde ich mir eventuell einem Anwalt hin zu ziehen der auf einem Fehler plediert aufjedenfall Fotos vom Chat machen wo er dich erpresst hat
Also: Da ich anwalt bin ist dies mein Experten Thema! Könntest du den link zu dem Bild reinstellen? Dann überprüfe ich, ob das Bild Urheberrechtlich geschützt ist. Ausserdem ist es nicht möglich dass dich eine fremde Person deswegen anzeigt, weil er keinerlei Ahnung haben kann, ob du es doch tatsächlich bist! Und der einzige der dich deswegen anzeigen kann, ist der Urheber des Bildes selbst!
Könntest du den link zu dem Bild reinstellen? Dann überprüfe ich, ob das Bild Urheberrechtlich geschützt ist
Kannst du gar nicht.
Der § 132a StGB ist Dir bekannt?
Dir offenbar nicht. Er führt ja keine Berufsbezeichnung.
Wenn du ein "Fremdes Bild" als dein Profilbild verwendest kannst du natürlich angezeigt werden. Das er dich für ein Gegenangebot nicht anzeigt? - Nein auf gar keinen Fall da drauf eingehen! - Erpressung ist das noch nicht - die Strafe für das verwendete Bild ist noch nicht klar das müsste entsprechend berechnet werden (Verwendungszweg etc.) Speicher auf jeden Fall Chats ab, in denen er beschreibt auf was es sich bei dem Gegenangebot handeln würde etc. ich denke mal bei der Harmlosen Verwendung als Profilbild wird dir nicht all zu viel Passieren. Ich denke auch das du Minderjährig bist? - Da wirst du sowieso mit Jugendstrafrecht etc. behandelt und die höhe der Strafe passt sich deinem Taschengeld an - ich kann mich nur wiederholen geh NICHT auf das Gegen Angebot ein!!!
das recht am eigenen Bild kann nur von der Person die es betrifft eingefordert werden. was müssten den die Besitzer von tardar sauce (grumpy cat) sonst täglich verdienen? aber ändere das Bild!
Er kann dich nicht verklagen, wenn es nicht sein Bild ist oder er darauf zu sehen ist.
Anwalt - mit dieser Rechtschreibung?
Der § 132a StGB ist Dir bekannt?