Krieg ich Schadenersatz für mein geklautes Handy?
Hallo liebe Community,
Folgende Vorgeschichte: Im Mai 2013 wurde mir mein Handy geraubt. Heute war nun die Verhandlung. Ich machte meine Aussage und der Täter war oder schien zumindest einsichtig.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Krieg ich nun Schadenersatz? Es ist nicht so das ich das Geld benötige. Es geht mir hierbei einzig und allein um mein Recht. Auch wenn er sich entschuldigt hat sollte ich doch eigentlich irgendwie dafür entschädigt werden. Also wie steht es nun mit dem Gesetz? Falls es eine Rolle spielt: Ich bin 14 und wohne in NRW.
Bitte nur Antworten von kompetenten Leuten und keine Vermutungen und wenn diese dannn bitte als solche markieren.
MfG
9 Antworten
wurde mir mein Handy geraubt
Geraubt oder gestohlen? Ist ein kleiner Unterschied.
Die aktuelle Verhandlung scheint der strafrechtliche Teil der Angelegenheit gewesen zu sein. Sofern von Deiner Seite kein Adhäsionsverfahren beantragt wurde, musst Du den Schadenersatz zivilrechtlich geltend machen. Dies kann sowohl außergerichtlich aber natürlich auch auf dem Rechtsweg geschehen.
Wenn Du die Kontaktdaten des Täters hast, würde ich diesen erst mal wegen einer außergerichtlichen Beilegung anschreiben. Wenn er bis zum Datum x einen angemessenen Betrag y als Schadenersatz bezahlt, betrachtest Du die Sache als erledigt. Bei erfolglosem Fristablauf wirst Du gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Nachfrage (das geht aus der Fragestellung nicht so ganz hervor): Hast du dein Handy inzwischen wieder zurück bekommen oder ist es quasi auf Nimmerwiedersehen verschwunden?
Dann hast du in jedem Fall ein Anrecht auf Schadensersatz, den musst du aber zivilrechtlich durchboxen, sprich ein Verfahren gegen ihn anstrengen.
Und noch was: Einmal schreibst du "geraubt" bzw. einmal "geklaut". Wie war die Sache genau? Wurdest du bedroht / geschlagen und dir dann das Handy direkt abgenommen oder war das Handy "einfach weg" sprich aus der Tasche gezogen, ohne dass du es bemerkt hast?
Rechtlich gesehen war es Raub, da er es mir aus der Hand gezogen hat. Allerdings kein schwerer, denn er hat hierzu keine Gewalt benutzt. Laut seiner Aussage war er sowieso auf Drogen und hatte sich nicht unter Kontrolle also wäre er wahrscheinlich auch weiter gegangen. Also ja es war Raub.
Dann wird es beim Ersatz für das Handy bleiben, aber den musst du, wie gesagt, selbst durchsetzen.
Laut seiner Aussage war er sowieso auf Drogen und hatte sich nicht unter Kontrolle
Dann kann man, so gemein es klingt, sogar noch froh sein, dass nichts weiter passiert ist. Denn wenn er dich verletzt hätte, hättest du zwar einen Anspruch auf Schmerzensgeld, aber bei solchen Leuten ist in der Regel "nichts zu holen". Sprich, du hättest zwar einen Anspruch, bekämst dein Geld jedoch alller Erfahrung nach nie zu sehen und hättest obendrein die Schmerzen plus die Rennerei zum Gericht und das Ganze für nichts.
Naja ich brauch das Geld eh nicht. Es hatte mich nur ein wenig empört, dass das ganze so einfach vom Tisch war. Nun denn, danke für deine Auskunft :)
Wenn dir das Handy tatsächlich geraubt wurde, dann hast du Recht auf Schadenersatz, da bei einem Raub immer Gewalt (physisch oder psychisch) im Spiel ist.
Da ich aber annehme, dass dir das Handy nur gestohlen wurde, hast du in der Regel keinen Anspruch auf Schadenersatz. Anspruch auf Schadenersatz hast du nur, wenn dir durch jemand Dritten dein Leben, dein Körper, deine Gesundheit, deine Freiheit, dein Eigentum oder ein sonstiges Recht widerrechtlich verletzt wurde. Steht im §823 BGB
Neben deinem Handy, das die gestohlen wurde, steht dir normalerweise nichts zu. Ausser du kannst nachweisen, dass dir darüber hinaus ein weiterer Schaden entstanden ist.
Ich hab weder Handy noch Schadenersatz erhalten
Dann kannst du zivilrechtlich auf die Herausgabe des Handys oder gegebenenfalls einen Ersatz dafür klagen.
Das sind hier wieder mal zwei unterschiedliche Rechtszweige.
Strafrecht, das ist wohl abgeschlossen.
Zivilrecht. Du schreibst dass Du erst 14 Jahre alt bist, somit kannst Du nichts tun sondern Deine Eltern müssen in Deinem Namen tätig werden. Da hier immer gleich nach einem Anwalt gerufen wird sollten die Kosten berücksichtigt werden. Bei einer Zivilklage muss der Kläger zunächst alle Kosten vorstrecken. Sollte der Beklagte nicht in der Lage sein die Kosten, die er auch übernehmen muss, nicht bezahlen zu können bleibt der Kläger auf seinen Kosten sitzen, auch wenn er Recht bekommt. Immerhin ist das Urteil, nach Rechtskraft, dann 30 Jahre vollstreckbar.
Grundsätzlich hast du zunächst einen Anspruch darauf dein Handy zurückzubekommen. Sollte das nicht möglich sein (z.B. weil der Täter es verkauft oder zerstört hat), hast du einen Schadensersatzanspruch. Den musst du allerdings vor einem Zivilgericht geltend machen.
Heißt ich muss zum Anwalt und Klage erheben?
Ganz genau.
Letzteres. Hat er wahrscheinlich vertickt.