Darf ein Arbeitgeber (Restaurant) seinen Mitarbeitern verbieten, dort in ihrer Freizeit essen zu gehen?

7 Antworten

"Personal und Gäste sollen sich nicht mischen."

Das ist schonmal ein seltsamer Ausdruck. Wen sollte es stören, dass jemand unter den Gästen ist, der im Hotel arbeitet, wenn er grad keine Freizeit hat?

Ich würde es eher als positiv für das Restaurant sehen, wenn das Personal im Bekanntenkreis Werbung macht und Gäste mitbringt.

Ich sehe keine rechtliche Grundlage, nach der er euch den Besuch verbieten darf. Es widerspricht der Gleichbehandlung, wenn er Euch als Gäste nicht haben will.

Andererseits würde ich mir überlegen, mein Geld lieber einem anderen Restaurant zu geben, wenn ich dort nicht willkommen bin. Und Werbung im Bekanntenkreis würde ich dann logischerweise auch nicht mehr machen.

wenn das sein wille ist, dann akzeptiere dies. ich würde mir dann aber in der hinterhand zügig neue arbeit suchen.

Natürlich kann er das. Er hat Hausrecht und darf jedem X-beliebigen den Zutritt verweigern. Und er hat ja auch eine für ihn sehr sinnvolle Begründung.

Das kann er tun, aber das zeugt von Mißtrauen, und ganz ehrlich?
Da würde ich dann garantiert auch gar nicht mehr essen wollen !!!

Generell kann sich der Gastronom seine Gäste aussuchen. Wen er nicht bedienen will, der bekommt auch nichts.

Es soll ja auch verhindert werden, dass es da zu Unregelmäßigkeiten  (auf Gegenseitigkeit) zwischen den Angestellten kommt.

In vielen Supermärkten unterliegt der "Personalkauf" auch Restriktionen.