Für Prozesskostenhilfe vor Amtsgericht gelogen.?

4 Antworten

Guten Abend,

Wird die PKH abgelehnt, kann sofortige Beschwerde eingelegt werden ( § 127 ZPO). Abweichend von der üblichen Zwei-Wochen-Frist beträgt die Notfrist hier einen Monat. Für den Prozessgegner ist die Bewilligung nicht anfechtbar. Die Staatskasse kann jedoch sofortige Beschwerde innerhalb der Monatsfrist einlegen, wenn weder Monatsraten noch aus dem Vermögen zu zahlende Beträge festgesetzt worden sind." 

Du kannst den Bescheid nicht anfechten, die Staatskasse jedoch über deinen Verdacht informieren. Diese entscheidet dann aufgrund der Tatsachen ob der Verdacht einer Straftat vorliegt oder nicht.

Ich hoffe ich konnte dir helfen

Wissensdurst84

RealTalk115 
Beitragsersteller
 26.12.2015, 16:51

Aufjedenfall! Vielen Dank ;-)

Wissensdurst84  26.12.2015, 16:53
@RealTalk115

Bin auch Vater und spiele das Spiel mit der Mutter meines Erstens Sohnes schon seit 10 Jahren. Man bekommt Routine langsam.

Ich bin kein Anwalt,

ABER... selbstverständlich kannst Du irgendwas dagegen tun.

Außerdem... Grundsätzlich... der gegnerische Anwalt schüchtert alle ein. Man Muss den Mut haben, sich dagegen zu wehren. Lasse Dir nichts gefallen!!! (Du bekommst auch "Beihilfe" für einen Anwalt. Du wirst nichts bezahlen. Gehe zum Anwalt... der regelt das mit dem Geld..

Gruß Mario

Welchen Nachteil fürchtest du, wenn sich deine Ex Prozesskostenhilfe erschleicht? Ihr Verhalten dem Gericht gegenüber ist doch ihre Sache und letztlich ihre Verantwortung.

RealTalk115 
Beitragsersteller
 26.12.2015, 16:32

Naja, wenn man einen eine neue Mercedes CL-Klasse fährt,sich dann aber als Schülerin vor Gericht meldet um Prozesskostenhilfe zu beantragen. Das nenne ich mal einen Schlag ins Gesicht für jeden Steuerzahler

Schuhu  26.12.2015, 16:34
@RealTalk115

Kennst du ihre Einkommensverhältnisse so genau? Am Gericht sitzen doch auch keine Dummköpfe. Wenn sie also Beweise vorlegt, dann hat sie wohl welche. Na, ja, und wir Steuerzahler haben schon mehr Schläge ausgehalten - Ich fürchte, du willst dich rächen, weil die Ex jetzt die Ex ist. Das kannst du machen, aber spiel hier nicht den Rächer der geprellten Steuerzahler.

RealTalk115 
Beitragsersteller
 26.12.2015, 16:57
@Schuhu

Erhrlich? Ja kenne ich! Ein ehemaliger Handballkamerad von mir ist jetzt bei der Steurfahndung. Ist illegal, sich so Infos zu beschaffen, aber wen juckts. Das lustige ist, die verdient nur 14.000 Euro im Jahr, wie kann man sich da einen teuren Mercedes leisten?!

Ich denke mal das ihr die Prozesskostenbeihilfe abgelehnt wird und das durch die falsch Angabe auch noch was auf sie zu kommen wird. Aber musst du deine Ex so bestrafen und das beim Amtsgericht melden? Keine Ahnung warum ihr euch getrennt habt aber das ist doch auch kein guter weg.

Lumina86  26.12.2015, 16:32

Das ist natürlich was anderes wenn das wirklich so sein sollte drücke ich dir die Daumen das das Kind zu dir kann und du mehr Zeit mit deinem Kind verbringst.

RealTalk115 
Beitragsersteller
 26.12.2015, 16:33
DerHans  26.12.2015, 19:51
@RealTalk115

"Ein Kind zu verschenken", auch wenn es an die eigene Schwaster geht, ist natürlich eine Straftat. Das musst du nur dem Jugendamt versichern, dann wird dieses selbst recherchieren.

RealTalk115 
Beitragsersteller
 26.12.2015, 16:30

Die Frau kümmert sich nicht um mein Kind. Arbeitet von 08 bis 16 Uhr und geht dann anschließend zur Freundin um sich fürs Nightlife fertig zu machen. Ihre Schwester, die keine Kinder bekommen kann, kümmert sich 24/7 um mein Kind. Da besteht mittlerweile der Verdacht, das sie mein Kind an die Schwester verschenkt hat. Zeugen gibt es mittlerweile genug und die Anklage dazu wird vorbereitet und zu einem günstigen Zeitpunkt vor Gericht per Eilverfahren gemeldet. Klingt Unglaubwürdig, ist aber leider wahr...