Wenn man einen rechtskräftig verurteilten Straftäter in der Öffentlichkeit als Verbrecher bezeichnet, kann einem dies untersagt werden?
Angenommen, jemand ist ein Betrüger oder Vergewaltiger und hat dafür eine rechtswirksame Strafe bekommen und ich wüsste das, dürfte ich in der Öffentlichkeit verbreiten, was er getan hat? Ohne dass ich irgendwelche Beleidigungen dazu schreibe, natürlich. Einfach herumerzählen, XY hat dies und das gemacht, oder womöglich auch seinen ahnungslosen Arbeitgeber oder die Kunden eines selbstständig tätigen informieren, was ihr Geschaftspartner getan hat? Oder kann man mir das verbieten? Könnte ich dann vielleicht sogar selbst wegen Rufschädigung verklagt werden? Ich frage nur aus Neugierde, habe das nicht in Wirklichkeit vor. :-)
4 Antworten
Strafprozesse sind in Deutschland öffentlich. Du darfst Jederzeit in irgendein Amtsgericht irgendwo in Deutschland gehen und dir da von der Anklageschrift bis zum Urteil genau anhören, was jemandem vorgeworfen, und wie er verurteilt wird. Einzige Ausnahmen: Jugendstrafsachen, § 48 JGG.
Da du das darfst, darf es auch jeder andere, auch Chefs, Arbeitskollegen, Freunde, Verwandte, Bekannte, vollkommen egal wer oder was er ist. Strafprozesse sind öffentlich und Jedermann ist Zutritt zur Verhandlung zu gewähren (Ausnahme s. o.). Das ist sogar gesetzlich festgelegt, vgl. § 169 GVG und Umkehrschluss aus § 338 Nr. 6 StPO (absoluter Revisionsgrund).
Wird jemand wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt (z. B. Betrug), darfst du durchaus erzählen, dass derjenige wegen Betruges bereits verurteilt wurde. Was ich jedoch unterlassen würde ist die generelle Behauptung, dass jemand ein Betrüger ist, auch wenn er bereits deswegen verurteilt wurde.
Wird der wegen Betrugs angeklagte freigesprochen und du erzählst im Anschluss herum das er wegen Betruges verurteilt wurde oder das derjenige ein Betrüger ist, liegt deinerseits eine strafbare Handlung vor.
Erzählst du dagegen rum, dass mal ein Verfahren wegen Betruges anhängig war, ist das nicht strafbar, da es den Tatsachen entspricht, auch wenn später ein Freispruch rausgekommen ist.
Wenn die Leute nicht so desinteressiert oder faul wären oder zumindest genug Zeit hätten, könnten sie die Hintergründe Live im Gericht erfahren. Da muss jedes Detail geschildert werden. Das Opfer einer Vergewaltigung muss vor dem Richter schildern wie alles genau abgelaufen ist, sofern der Angeklagte nicht geständig ist. Schon einmal einen Prozessblog gelesen?! Ich darf mal beispielhaft auf diesen Verweisen: http://www.main-echo.de/live/rebecca/
Jemanden als Vergewaltiger in der Öffentlichkeit zu titulieren ist straflos möglich, sofern er rechtskräftig verurteilt wurde. Schließlich heißt es im § 186 StGB "wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist". Dennoch wäre ich vorsichtig, da es rechtliche Grauzonen gibt und Richter einfach individuell sind (bei Richter A bekommst du 1 Jahr auf Bewährung, während Richter B die für exakt die gleiche Tat vielleicht nur 8 Monate auf Bewährung gibt).
Außerdem gibt es immer 2 Seiten: Zivilrecht und Strafrecht. Das eine ist vom anderen absolut unabhängig (du wirst z. B. der Sachbeschädigung in strafrechtlicher Hinsicht freigesprochen, musst aber zivilrechtlich Schadenersatz leisten).
Mit dem Ausdruck "Verbrecher" solltest Du vorsichtig sein. Ein Verbrechnen ist nur eine Tat, bei der die Mindeststrafe 1 Jahr Freiheitsentzug ist. Alle anderen Straftaten sind vergehen.
Aber wenn Du einen rechtskräftig verurteilten Straftäter als solchen bezeichnest, wäre das weder VErleumdung, noch üble Nachrede.
Wobei der Ottonormalbürger wohl keinen Unterschied zwischen Verbrecher und "Vergeher" macht. Wissen auch Staatsanwälte ;)
Wer eine Straftat begeht, die mit mehr min. 1 Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden, begeht in Deutschland ein Verbrechen. Man kann also sagen, der Täter ist dann Verbrecher.
Ob das menschlich fair ist, ist eine andere Frage.
Danke für deine Antwort. Ob fair oder nicht, ich wollte nur wissen, ob es prinzipiell legal ist. Nur aus Neugier. :-)
Natürlich kannst du dafür verklagt werden.
Der Verklagte hatte seine Strafe abgesessen und wenn du weiter die Gerüchte verbreitest das XY das und das getan hat, schädigst du damit seinen Ruf - oder ziehst ihn noch weiter im Dreck als ohnehin schon.
Du selbst kannst dafür hinter den schwedischen Gardienen landen.
Und du darfst es auch nicht verbreiten, was er tat.
Es wäre dasselbe, wenn jemand über dich dein größtes Geheimnis ausplauderst was keiner mitkriegen sollte. Du würdest dich nicht wohl fühlen.
Der Vergewaltiger etc. ist eh schon genug gestraft wurden. Weißt du eigentlich was die mit Vergewaltiger im Gefängnis machen? Bestimmt nicht.
Aber da du es ja niemals selber erzählen willst, brauchst du keine Angst zu haben.
lg
@SarahUchiha95: Sorry, aber die Antwort von dir zeigt deutlich, dass du von der Juristerei überhaupt keinerlei Ahnung hast. Wenn ich schon das Wort "Verklagter" lese wird mir schlecht.
Quatsch! Laut §12 I StGB sind Verbrechen "rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind." -> folglich ist der, der die Tat begangen hat, ein Verbrecher.
Man kann Vergewaltiger nicht genug Strafen. Auf jeden Fall nicht in Deutschland!
Danke für deine Antwort. Kannst du mir noch sagen, welche Straftatbestände das wären, die mich dann betreffen würden? Lg
Danke für deine Antwort. Also verstehe ich das richtig, dass ich die Hintergründe jedem erzählen dürfte? Und auch wenn der Verurteilte dafür seine Arbeit oder seine Kunden und Geschäftspartner verlieren und ich ihm damit böswillig schaden würde, hätte er keine rechtliche Handhabe, mir mein Geplapper zu verbieten? Aber warum muss ich dann Ausdrücke "Betrüger" oder "Vergewaltiger" vermeiden?