Kann man gegen sowas klagen & wie sind die Chancen?
Es geht darum dass ich vor knapö nem halben Jahr mein Einstellungstest bei der polizei in hamburg hatte & auch alles bestanden habe.
Ich habe eine verbindliche zusage bekommen + eine einladung zum welcome day, den nur leute bekommen, die auch eingestellt werden.
1 Woche später wurde ich dann rausgeworfen, weil ich ein damaliges ermittlungsverfahren vor 7 Jahren nicht angegeben habe. Eingestellt nach 170 2 stpo. Ich war 14.
Ob ihr mir glaubt oder nicht ist mir egal: Ich habe darüber nichts gewusst & weiss es erst seit kurzem nachdem gespröch mit dem sachbearbeiter & meiner eltern.
Ich hatte im glauben damals ne vollmacht unterschrieben, da ich gedacht habe, es handelt sich um was schulisches. Wie gesagt ich war 14 und wusste es bis vor kurzem nicht.
Nach anfrage vor kurzem hin, werden meine daten trotz antrag auch kicht gelöscht sondern erst 2035. bin quasi lebenslang in hamburg gesperrt. Status: "Absolut ungeeignet" aufgrund des "verschwiegenen ermittlungsverfahrens"
Meine Frage ist ob man beim verwaltu gsgericht dagegen klagen kann & wie die chancen sind.
Mir ist bewusst dass man sowas angeben muss, allerdings kann man nichts angeben, wovon man nichts weiss, wenn niemals was gegen ein lief.
Kennt sich da jemand aus ?
Bitte nur ernste Antworten.
Im Vorraus danke
6 Antworten
Keine Chance!
Ob nun bewusst oder "nicht mitbekommen" (deine Eltern haben ja dann angeblich auch nichts zu dir gesagt) - mit krimineller Vorgeschichte ein Polizist werden zu wollen, wo es genug gibt, die ohne so eine Vorgeschichte dasc auch wollen?
Überleg mal selbst wen man nimmt!
Ausserdem bist du ja nicht unschuldig gewesen, sondern das Verfahren wurde nur "eingestellt", das ist kein Freispruch!
Sollten sich später neue Erkenntnisse ergeben dann kann das Verfahren jederzeit wieder aufgenommen werden und es geht weiter, weil sich neue "Anhaltspunkte" ergeben haben. Manche eingestellte Verfahren stehen auch im Erziehungsregister..
Kommt halt drauf an, "warum" eingestellt...Beispiel:
Sofern ein Verfahren gem § 170 II StPO eingestellt wird, kann dies jederzeit wieder aufgenommen werden, kommt in der Praxis aber nur vor, sofern sich neue Beweise ergeben ..
Und so jemanden soll man in den Staatsdienst übernehmen?
Gott sei Dank nicht!
Es sind übrigens nur 14 Jahre bis das "gelöscht" wird -das ist nicht "quasi lebenslang"
Und selbst in 14 Jahren könntest du dich nicht erneut bewerben, denn überall wird das nicht gelöscht und du müsstest es ja sowieso wieder angeben...
Es dreht sich nicht darum, dass gegen dich ermittelt wurde, es dreht sich darum, dass du es verschwiegen hast.
Wie soll der Dienstherr mit dir zusammenarbeiten, wenn er weiss, dass du ihm die Unwahrheit sagst? Zumindest stellt es ihm so dar.
Du kannst natürlich klagen. M.E. hast du nicht die geringste Chance.
Vielleicht hast du doch Erfolg, viel Glück.
danke
Die Art und Weise, wie du hier mit den Leuten umgehst, die sich die Mühe machen, auf deine Frage einzugehen, spricht nicht für dich.
Du bist ungeeignet und dein Verhalten zeigt mir eine zweite Ebene: du bist nie Schuld. Schuld haben immer nur die anderen. Und wenn jemand etwas sagt, was dir nicht passt, wirst du pampig.
Wie passt das zusammen? Eine Anzeige, ein Ermittlungsverfahren, ein straffähiges Alter und das Kleinkind, was von Mutti geschont wird? Dem man dieses Ermittlungsverfahren verschweigt oder als etwas anderes verkauft? Ein 14jähriger, der straffällig werden kann, dem aber von den Erziehungsberechtigten jegliche Konsequenz vom Hals geschafft wird?
Eine Chance würde die Aussage deiner Eltern bedeutet, dass sie das "an dir vorbei geregelt" haben. Aber das macht dich eben auf einer viel bedenklicheren Ebene ungeeignet.
Sprich mit Mutti, sie wird dich auch jetzt unter ihren Rock zerren. Helfen und lebenstauglicher machen tut dich das nicht.
Einsicht, Reue, sachliche Entschuldigungen und glaubhafte Erklärungen sind jetzt der einzige Weg
Gruß S.
Hamburg ist, was das betrifft, sehr resolut.
Abgesehen davon ist 170 StPO die Königseinstellung, der kleine Freispruch. Die Vorwürfe reichen nicht aus zur Anklage.
Ich würde in diesem Fall klagen. ABER: Selbst wenn man Dich dann nähme und Du anfingest, Dir würden dort vermutlich dornige Zeiten bevorstehen.
Wenn etwas erst 7 Jahre her ist und du speziell danach gefragt wirst, dann wird auch erwartet, dass du das weißt und angibst. Alles andere ist lebensfremd. Das kannst du dir auch gerne von einem Verwaltungsgericht auf deine Kosten bestätigen lassen.
immerhin ehrlich • verschwiegen habe ich nichts zumindest nicht gewollt da ich es nicht gewusst habe, sonst würde ich es angeben, wäre auch bereit wenn ich es gewusst habe darüber offen zu sprechen. Aber ja klagen werde ich demnächst