Polizei/Zoll/Bundeswehr trotz Jugendstrafverfahren?
Hallo,
um bei der Polizei/Zoll oder der Bundeswehr eingestellt werden zu können, darf man ja keine Vorstrafen besitzen. Jedoch habe ich gehört, dass man wenn mal ein Verfahren gegen einen gelaufen ist (auch Jugendstrafverfahren) man dieses angeben muss, auch wenn dies eingestellt wurde.
Meine Frage ist jetzt, wie ist das wenn man als Jugendlicher mal wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde? Und wie ist es wenn einem mal ein Strafverfahren wegen der genannten Straftat anhängig war, dieses jedoch eingestellt wurde. Sind dann die Chancen für die Karriere bei der Polizei/Zoll oder der Bundeswehr gleich Null oder hat man doch noch eine Chance? Weil eine Jugendstrafe ja je nach Schwere keine Vorstrafe im eigentlichen Sinne, sondern "nur" ein Zuchtmittel ist.
Das genannte Szenario ist natürlich frei erfunden und ich frage nur aus reiner Neugierde, da es mich interessiert wie die Chancen für jemanden Stehen der in seiner Jugend mal Verurteilt wurde oder dem ein Strafverfahren anhängig war.
Bitte wirklich nur Sinnvolle und so gut es geht wahrheitsgetreue Antworten schreiben :D
3 Antworten
Entscheidend ist nicht nur das BZR, aber dieser Irrtum hält sich hartnäckig.
Polizei und Zoll sind Beamtenlaufbahnen, die man mit einer Vorstrafe nicht antreten kann.
Polizei (und evtl auch Zoll) prüfen aber neben den beamtenrechtlichen Aspekten auch die charakterliche Eignung. Dafür greifen sie gerne auf ihre eigenen Datenbanken zurück.
Da ein nicht vorbestrafter Bewerber zumindest in dieser Hinsicht - gibt ja noch andere Voraussetzungen - zum EAV zugelassen werden muss, werden Jugendsünden beim AC/SI zur Sprache kommen und es ist entscheidend, wie der Bewerber reagiert, wenn man ihm diesbezüglich auf den Zahn fühlt.
Eine Ablegung aus charakterlichen Gründen bleibt dann trotz leerem BZR möglich.
Gruß S.
Das bedeutet es. Richtig. Und vom Einstellungstest eben besonders das Gespräch.
Welche Fragen werden den bei so einem Gespräch gestellt? Also nur so in etwa. Und angenommen man wird auf eine Verurteilung diesbezüglich angesprochen sollte man dann Ehrlich sein und Reue zeigen oder eher einen auf das war ich nicht und ich wurde zu unrecht verurteilt machen?
Wie sieht das beim LKA/BKA aus? Ist das hier das gleiche oder haben die noch stärkere Regelungen?
Reflektion ist gefragt. Da scheint die Antwort, dass man keine Schuld hat, überredet wurde, nichts dafür kann, zu Unrecht angeklagt wurde usw eher suboptimal - oder?
Reflektion im Sinne von? Also halt ehrlich sein Reue zeigen sagen das man in der Jugend halt hier und da paar Probleme hatte, falscher Umgang etc? Oder bin ich da auf dem Holzweg? :D
Du machst einen Denkfehler.
Reflektion ist das, was du darüber denkst und wie du mir deinem eigenen Handeln umgehst.
Deine Reflektion ist Fakt! Keine einstudierte Formulierung.
Dabei spielt richtig/falsch keine Rolle. Sie muss echt sein.
Wie stehst du selbst zu diesem Teil deiner Vergangenheit?
Ich kann dir hier die Top Antwort (vor-)sagen und du kannst sie nachplappern. Das hilft dir bei der nächsten Fangfrage aber nicht.
Achso okey, danke dir
Gib doch einfach mal eine Probeantwort.
Wie stehen sie zu diesem Teil ihrer Vergangenheit, der KV? Was war da los?
Entscheidend ist ob Ihre Taten im Bundeszentralregister vermerkt wurden.
Gem. § 32 Abs. 2 BZRG werden u. a. folgende Verurteilungen nicht in das Führungszeugnis aufgenommen:
zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen bis zu 2 Jahren,
erstmalige Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze liegen,
erstmalige Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten
erstmalige Verurteilungen von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bei denen die Vollstreckung der Strafe nach § 35 BtMG zugunsten einer Therapie zurückgestellt oder nach erfolgreicher Therapie nach § 36 BtMG zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Jugendarrest, Weisungen oder sonstige Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) oder eingestellte Verfahren werden ebenfalls nicht in das Führungszeugnis aufgenommen.
Entscheidend ist ob Ihre Taten im Bundeszentralregister vermerkt wurden.
Eben nicht. Und du musst schon so unterscheiden, wie der FS dies gefragt hat. Für die Bundeswehr zählt deine Antwort nicht. Der BW ist es völlig wurscht, ob es Eintragungen im BZR gibt. Genauso wenig hat die BW eigene Dateien, wie das etwa bei der Polizei der Fall ist. Und die BW hat auch keinen Zugriff auf staatsanwaltliche Register.
Jedoch habe ich gehört, dass man wenn mal ein Verfahren gegen einen gelaufen ist (auch Jugendstrafverfahren) man dieses angeben muss
Bei der Bundeswehr zählt das, was im Führungszeugnis sichtbar ist.
Sicher? Soweit ich weiß muss man auf dem Bewerbungsbogen auch eingestellte Strafverfahren angeben muss und der MAD auch Einsicht in in den BZR und auch in das Erziehungsregister hat.
Bedeutet also, dass trotz Jugendstrafe oder eben eigestelltem Verfahren noch die Chance hat vorausgesetzt man besteht den Eignungstest?