Polizei/Zoll/Bundeswehr trotz Jugendstrafverfahren?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Entscheidend ist nicht nur das BZR, aber dieser Irrtum hält sich hartnäckig.

Polizei und Zoll sind Beamtenlaufbahnen, die man mit einer Vorstrafe nicht antreten kann.

Polizei (und evtl auch Zoll) prüfen aber neben den beamtenrechtlichen Aspekten auch die charakterliche Eignung. Dafür greifen sie gerne auf ihre eigenen Datenbanken zurück.

Da ein nicht vorbestrafter Bewerber zumindest in dieser Hinsicht - gibt ja noch andere Voraussetzungen - zum EAV zugelassen werden muss, werden Jugendsünden beim AC/SI zur Sprache kommen und es ist entscheidend, wie der Bewerber reagiert, wenn man ihm diesbezüglich auf den Zahn fühlt.

Eine Ablegung aus charakterlichen Gründen bleibt dann trotz leerem BZR möglich.

Gruß S.

MarcoMesser123 
Beitragsersteller
 28.06.2019, 22:57

Bedeutet also, dass trotz Jugendstrafe oder eben eigestelltem Verfahren noch die Chance hat vorausgesetzt man besteht den Eignungstest?

Sirius66  28.06.2019, 23:15
@MarcoMesser123

Das bedeutet es. Richtig. Und vom Einstellungstest eben besonders das Gespräch.

MarcoMesser123 
Beitragsersteller
 10.07.2019, 13:47
@Sirius66

Welche Fragen werden den bei so einem Gespräch gestellt? Also nur so in etwa. Und angenommen man wird auf eine Verurteilung diesbezüglich angesprochen sollte man dann Ehrlich sein und Reue zeigen oder eher einen auf das war ich nicht und ich wurde zu unrecht verurteilt machen?

Wie sieht das beim LKA/BKA aus? Ist das hier das gleiche oder haben die noch stärkere Regelungen?

Sirius66  10.07.2019, 16:08
@MarcoMesser123

Reflektion ist gefragt. Da scheint die Antwort, dass man keine Schuld hat, überredet wurde, nichts dafür kann, zu Unrecht angeklagt wurde usw eher suboptimal - oder?

MarcoMesser123 
Beitragsersteller
 11.07.2019, 11:26
@Sirius66

Reflektion im Sinne von? Also halt ehrlich sein Reue zeigen sagen das man in der Jugend halt hier und da paar Probleme hatte, falscher Umgang etc? Oder bin ich da auf dem Holzweg? :D

Sirius66  11.07.2019, 11:40
@MarcoMesser123

Du machst einen Denkfehler.

Reflektion ist das, was du darüber denkst und wie du mir deinem eigenen Handeln umgehst.

Deine Reflektion ist Fakt! Keine einstudierte Formulierung.

Dabei spielt richtig/falsch keine Rolle. Sie muss echt sein.

Wie stehst du selbst zu diesem Teil deiner Vergangenheit?

Ich kann dir hier die Top Antwort (vor-)sagen und du kannst sie nachplappern. Das hilft dir bei der nächsten Fangfrage aber nicht.

MarcoMesser123 
Beitragsersteller
 11.07.2019, 12:10
@Sirius66

Achso okey, danke dir

Sirius66  11.07.2019, 14:03
@MarcoMesser123

Gib doch einfach mal eine Probeantwort.

Wie stehen sie zu diesem Teil ihrer Vergangenheit, der KV? Was war da los?

Entscheidend ist ob Ihre Taten im Bundeszentralregister vermerkt wurden.

Gem. § 32 Abs. 2 BZRG werden u. a. folgende Verurteilungen nicht in das Führungszeugnis aufgenommen:

zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen bis zu 2 Jahren,

erstmalige Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze liegen,

erstmalige Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten

erstmalige Verurteilungen von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bei denen die Vollstreckung der Strafe nach § 35 BtMG zugunsten einer Therapie zurückgestellt oder nach erfolgreicher Therapie nach § 36 BtMG zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Jugendarrest, Weisungen oder sonstige Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) oder eingestellte Verfahren werden ebenfalls nicht in das Führungszeugnis aufgenommen.

wiki01  28.06.2019, 20:44
Entscheidend ist ob Ihre Taten im Bundeszentralregister vermerkt wurden.

Eben nicht. Und du musst schon so unterscheiden, wie der FS dies gefragt hat. Für die Bundeswehr zählt deine Antwort nicht. Der BW ist es völlig wurscht, ob es Eintragungen im BZR gibt. Genauso wenig hat die BW eigene Dateien, wie das etwa bei der Polizei der Fall ist. Und die BW hat auch keinen Zugriff auf staatsanwaltliche Register.

Jedoch habe ich gehört, dass man wenn mal ein Verfahren gegen einen gelaufen ist (auch Jugendstrafverfahren) man dieses angeben muss

Bei der Bundeswehr zählt das, was im Führungszeugnis sichtbar ist.

MarcoMesser123 
Beitragsersteller
 28.06.2019, 23:00

Sicher? Soweit ich weiß muss man auf dem Bewerbungsbogen auch eingestellte Strafverfahren angeben muss und der MAD auch Einsicht in in den BZR und auch in das Erziehungsregister hat.