Kann man für Ordnungsgeld / Bußgeld eine Ersatzfreiheitsstrafe bekommen?
Hallo, folgender sachverhalt, meine Freundin hat ein sehr sehr hohes Ordnungsgeld von der Stadtkasse erhalten. Sie selbst ist ALG II Empängerin. Was passiert wenn Sie nicht in der Lage ist die Strafe in Gesamt oder in Raten zu bezahlen ? Kommt dann die Polizei und holt sie ab oder kommt ein Gerichtvollzieher und Pfändet was möglich ist oder muss Sie eine Eidesstaaliche Versicherung ablegen. Wie verhält man sich am besten wenn eine Ratenzahlung einfach finaziell nicht machbar ist ?
Danke im vorraus...
2 Antworten
Es kann durchaus sein, dass sie irgendwann einen Mahnbescheid erhält, wenn die Zahlungen überfällig werden. Wenn sie keinen Widerspruch einlegt, wird der Mahnbescheid vollstreckbar. Wenn sie Widerspruch einlegt, kann sie - wenn die Forderung rechtens ist - rechtskräftig verurteilt werden. In beiden Fällen kommt irgendwann der Gerichtsvollzieher. Nach meiner Auffassung kann sowohl im Mahnbescheid als auch im vollstreckbaren rechtskräftigen Urteil eine Ersatzfreiheitsstrafe angegeben sein. Dann müßte sie das Geld tatsächlich absitzen. Der Fall ist aber eher selten.
Wenn ihr die jetzigen Raten zu hoch sind, kann sie eine Ratenreduktion beantragen. Sie muß ihre finanzielle Situation schildern und den ALG-Bescheid als Nachweis befügen. Dann werden bezahlbare Raten festgesetzt. Allerdings ist der Sinn der "Geldstrafe", dass es schmerzt und somit tatsächlich als Strafe wahrgenommen wird, damit sie zukünftig keine Ordnungswidrigkeiten mehr begeht.
Es kann durchaus sein, dass sie irgendwann einen Mahnbescheid erhält
Bei einer öffentlich-rechtlichen Forderung?
Erst mal kommt der Gerichtsvollzieher. Wenn sie nicht zahlen kann wird sie die eidesstattliche Versicherung abgeben müssen.