Parkraummanagement Hamburg, dürfen die wirklich alles?
Guten Tag,
ich habe seit geraumer Zeit ein Problem mit dem "neuen" Ordnungshüter in der Hamburger Innenstadt. Es geht um die kostümierten Kollegen mit der Aufschrift "Parkraummanagement".
Meine Frage ist ob die wirklich alles aufschreiben dürfen was "falsch parkt" und somit ein Ordnungsgeld ansetzen.
Ich mein damit, wenn ich auf dem Gehweg parke (ohne Behinderung) oder an der Kurve in kleinen Seitenstraßen, alles außerhalb von Parkscheinpflichtgen Zonen, dürfen die mir ein Ordnungsgeld wegen Falsch parken setzen bzw. dieses dokumentieren und mit Fotobeweis an die Bußgeldstelle weiterleiten?
Ich wäre sehr hilfreich, wenn mir einer einen Aussagekräftigen rechtlich relevanten Beweis darlegen könnte. Auch intern bei uns in der Firma gibt es hierzu verschiedene Meinungen.
Liebe Grüße
9 Antworten
Wo Du parken darfst, und wo nicht, ist ziemlch genau in der StVO geregelt.
Und wenn Du vorschriftswidrig parkst, dann darf man Dich dafür auch verwarnen.
Ich nehme an, das diese Personen städtische Angestellte sind, oder zumindest Personen, die von der Stadt mit der Parkraumüberwachung etc. beauftragt wurden.
Aber auch wenn nicht: Jeder Bürger hat das Recht Parkverstöße anzuzeigen.
Selbstverständlich dürfen die das. Die die machen es sogar von Amts wegen, da ihnen als Mitarbeiter des Landesbetriebs Verkehr die entsprechenden hoheitlichen Befugnisse vom Hamburger Senat übertragen wurden. Du findest sie auch, wenn du unter Hamburg und Landesbetrieb Verkehr googlest.
So war mein Hinweis mit dem Googlen wirklich nicht gemeint. Es war nur für den Fall, dass du dich weiter informieren möchtest. Ich bin davon ausgegangen, dass du dich nicht im Verwaltungsdschungel auskennst.
Es ist aber tatsächlich so: Was in anderen Orten im ruhenden Verkehr die Polizei oder die Ordnungsämter machen, nennt sich in Hamburg "Parkraummanagement" und ist seit einiger Zeit beim LBV angesiedelt.
Anzeige erstatten darf jeder, auch jede Privatperson.
Ein "Ordnungsgeld" können im öffentlichen Raum m. E. ohnehin grundsätzlich nur das Ordnungsamt (zuständig für "ruhenden Verkehr" und damit auch für alle Parksünder) und die Polizei verhängen. Daher gehe ich davon aus, dass diese Damen und Herren mit der Aufschrift "Parkraummanagement" (im weitesten Sinne) Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes sind, und dann dürfen die auch jedem Falschparker ein Knöllchen verpassen ...
ich habe seit geraumer Zeit ein Problem mit dem "neuen" Ordnungshüter in der Hamburger Innenstadt.
Noch ein kleiner Hinweis: Das OWI-Programm (von dem die Knöllchen kommen) in Hamburg spuckt ab einer gewissen Anzahl von Knöllchen in einer bestimmten Zeit automatisch eine besondere Meldung aus. Dann kann über eine MPU sogar der Führerschein in Gefahr geraten. Ich würde es in Hamburg nicht übertreiben wollen, denn da versteht man auf diesem Gebiet so gar keinen Spaß.
Jede Gemeindeverwaltung in Deutschland ist für den innerörtlichen Parkraum zuständig. Und somit kann man Politessen, oder das Ordnungsamt kontrollieren lassen und Protokolle verteilen, bzw. die Fahrzeuge abschleppen lassen. Und dies ist auch in Hamburg möglich.
Und die von dir genannte Bußgeldstelle ist ebenfalls bei der Gemeindeverwaltung bzw. Stadtverwaltung.
Ordnungswidrigkeiten, öffentlicher Raum HamburgDurch diese Dienststelle werden Ermittlungen auf öffentlichen Wegen, Plätzen und in Grünanlagen zur Feststellung von Ordnungswidrigkeiten angestellt. Die Dienststelle überprüft auf der Grundlage verschiedener Rechtsvorschriften, ob Sicherheit und Ordnung auf Wegen, Plätzen... gefährdet sind und ahndet im Einzelfall Verstöße entsprechend dem Ordnungswidrigkeitengesetz.
RechtsgrundlagenOrdnungswidrigkeitsgesetz, Hamburgisches Wegegesetz (HWG), Glasflaschenverkaufsverbot, Grün- und ErholungsanlagenVO, VO für Märkte und Volksfeste, Kreislaufwirtschaftsgesetz, DeichVO, Hamburger Wassergesetz
Stimmt. Erstmal googeln hätte mir wahrscheinlich geholfen xD. Danke :)