Blinkgeber mit Piep-Effekt legal?
Moin gutefrage-Gemeinde,
ich vergesse oft, meinen Blinker am Motorrad nach dem Abbiegen auszustellen, der dann weiterblinkt und irritiere damit dann andere Verkehrsteilnehmer. Es gibt offensichtlich Blinkgeber, die mit dem Blinkintervall mitpiepen. Meine Werkstatt meint allerdings, so ein Relais einzubauen sei nicht legal und mit € 60 Ordnungsgeld belegt. Wer weiss etwas darüber? Gruß, belein
5 Antworten
Ja, die Dinger sind erlaubt.
Unschöner Nebeneffekt: Nicht nur Du, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer im näheren Umfeld werden daran etinnert, dass Du vergessen hast, den Blinker auszustellen.
Na ja, nach dem Abbiegen mach ich den Blinker dann auf jeden Fall aus!
Auch mein 125er Roller macht sich akustisch beim Blinken bemerkbar. Mit ein wenig Glück habe ich das gefunden:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02009L0067-20131211
unter Punkt 6 Fahrtrichtungsanzeiger:
"Elektrische Schaltung
Das Aufleuchten der Fahrtrichtungsanzeiger muss unabhängig von den anderen Leuchten erfolgen. Alle Fahrtrichtungsanzeiger auf derselben Fahrzeugseite werden durch dieselbe Betätigungseinrichtung zum Aufleuchten und zum Erlöschen gebracht.
6.3.10.
Funktionskontrolle: wahlfrei
Sie darf optisch oder akustisch oder beides sein. Arbeitet sie optisch, so muss sie ein grünes Blinklicht ausstrahlen und aus allen normalen Fahrhaltungen sichtbar sein; im Falle einer Funktionsstörung bei einem der Fahrtrichtungsanzeiger muss sie erlöschen oder ohne zu blinken weiterleuchten oder eine deutliche Änderung der Blinkfrequenz aufweisen. Arbeitet die Kontrolleinrichtung akustisch, so muss sie deutlich hörbar sein und im Störungsfall das gleiche Betriebsverhalten aufweisen wie die optische Funktionskontrolle."
Mal davon abgesehen, müsste bei einem Cabrio bei geöffnetem Verdeck auch der Blinker akustisch ruhig gestellt werden. Das wäre mir jedoch wirklich neu.
Hier findest du eine sehr schöne Broschüre vom TÜV, was alles erlaubt bzw. verboten ist.
Darin ist u.a. zu lesen:
"Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):
.....
- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig "
https://www.tuev-sued.de/uploads/images/1189503780287302591046/Motorradaenderungen_082007.pdf
Danke, danke, diese Recherche kommt mir sehr entgegen. druck ich gleich aus.
Mein Peugeot 150cc piepst ab Werk ...
Du solltest echt aufmerksamer unterwegs sein.
Ein Piepen, dass nur du hören kannst, ist erlaubt.
Ein Piepen, dass auch alle anderen hören können ist verboten.
Vor allem: wie sollte das technisch bewerkstelligt werden?
Bluetoothlautsprecher im Helm integriert. 😊
Blauzahn? Oje .... ;-)
Wie stellst du dir das genau vor? Aber vielleicht hast du ja mal eine Quelle für das Verbot. Falls du auf die Legende mit den Ampeln für Blinde anspielst, die haben andere akustische Signale.
Das wäre ja auch gemein, den Blinden gegenüber.
Nun ja, die Blinden passen wenigstens auf, aber für die smartphone zombies sollte man BT Warnsignale einführen. FB und Whatsapp werden automatisch geschlossen ;-)
Gute Idee. 😁
Inzwischen, im Forum:
https://www.tuev-sued.de/uploads/images/1189503780287302591046/Motorradaenderungen_082007.pdf
Stimmt so nicht.
Das Piepsen dürfen auch die anderen hören.