Ladung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe

3 Antworten

Wenn Du aus Bayern kommst, such Dir UMGEHEND einen Rechtsanwalt, sonst wirst Du nach nicht angetretener Haftstrafe "zur Fahndung ausgeschrieben", unddann kann es sehr peinlich werden, wenn Du morgens/Nachts zuHause, oder sogar auf der Arbeit abgeholt wirst..

In NRW reicht es schonmal aus, einen Teil zu überweisen, und dann das Gespräch zu suchen. DU, brauchst ganz fix einen Anwalt

Ronox  30.09.2014, 18:27

So schnell arbeitet die Justiz auch wieder nicht. Ein Rechtsanwalt würde hier nur weitere unnötige Kosten produzieren.

VivalaEE 
Beitragsersteller
 30.09.2014, 18:18

Sind denn solche "Notdienst" Rechtsanwälte empfehlenswert oder stürze ich mich da in die nächsten Unkosten?

Dein Brief kam wohl nicht rechtzeitig an. An deiner Stelle würd ich kurz bei der Staatsanwaltschaft anrufen und dich mit dem zuständigen Rechtspfleger verbinden lassen. Es klingt vielleicht komisch, aber ein großer Teil der Verurteilten zahlt erst nach der Ladung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe. In fast allen Fällen kann diese aber durch eine Ratenzahlung vermieden werden.

VivalaEE 
Beitragsersteller
 30.09.2014, 20:36

Das werde ich definitv tun.

Ich hoffe nur das die Dame / der Herr, mir nicht wegen einer, nennen wir es mal Dummheit, die Zukunft verbaut. Ich denke mit Ehrlichkeit komm ich hier am weitesten - zur Not muss halt der neue Rechner zum Pfandleiher o.ä., insofern ich nicht schnell genug rechtliche Schritte einleiten kann um den Vollzug zu verzögern um das Geld zusammen zu kratzen.

Vielen Dank erstmal.

Aus welchem Bundesland kommst Du?

VivalaEE 
Beitragsersteller
 30.09.2014, 17:58

Bayern