Kann man einer Bestrafung entgehen, wenn man sich entschuldigt?
Angenommen man ist gereizt und sagt aus dem Affekt heraus zu einem Polizisten etwas, wofür man normalerweise bestraft wird.(z. B. Geldstrafe) .
Wenn man sich nun in aller Form dafür entschuldigt und man versichert, daß man lernfähig ist und es nicht wieder vorkommen wird, kann man dann einer Strafe entgehen oder zumindest die Folgen damit abmildern?
Gibt es andere Möglichkeiten?
9 Antworten
Das wird wohl der Richter entscheiden.
kommt drauf an, wie er gelaunt ist und was vorhher pasiert. wenn er spürt das du es wirklich bereust und es dir nur rausgerztscht ist, dann vielleicht. vorrausgesetzt ist, dass du nicht arogant o.ä. rüberkommst... vielleicht... vielleicht auch nicht..
Nein kann man nicht. Du sollst ja lernen durch das Bussgeld ;)
Probiere es aus...das Entschuldigen! Vielleicht ist der Polizist ja ein ganz netter und unternimmt nichts gegen Dich, wenn nicht entscheidet das ein Richter, wenn es zur Anzeige und Anklage kommt. Vielleicht hast Du dann einen humanen Richter, der dir nur ein paar Sozialstunden aufbrummt...oder das Verfahren, wegen "Geringfügigkeit" einstellt. Kommt auch wohl auf die Beleidigung an.
Bei Privatpersonen wird oft nicht mal Anklage erhoben, weil es nicht im öffentlichen Interesse ist...oder auch bei gegenseitigen Beleidigungen kommt es selten zur Anklage. Ein Polizist ist eine Person der Öffentlichkeit und deswegen kann es zur Klage kommen, weil es im öffentlichen Interesse ist, dass eine Beleidigung gegen einer solchen öffentlichen Person (Polizei) geahndet wird. Wenn das jeder machen dürfte ^^
Aber, rede mal mit dem Polizisten...vielleicht kommst Du mit "einem blauen Auge" und dem "drohenden Zeigefinger" davon :-) Viel Glück !
Die Frage ist doch, ob der Polizeibeamte überhaupt eine Strafanzeige wegen Beleidigung aufgenommen hat. Diese Berufsgruppe ist ja leider an so etwas gewöhnt und dementsprechend hart im Nehmen. Hinzu kommt, dass Beleidigung ein Antragsdelikt ist, d.h. der Beamte oder sein Vorgesetzter müssten Strafantrag stellen. Haben Sie das getan, entscheidet allein der Staatsanwalt was mit diesem Delikt passiert. Es ist eher selte, dass es bei einem solchen Bagatelldelikt zu einer Anklage kommt. Erst recht nicht, wenn es das erste Mal ist und derjenige sich entschuldigt. Denke mal, es wird glimpflich ablaufen, aber ich rate trotzdem beim nächsten Mal, vorher das Gehirn einzuschalten. man beleidigt generell keinen anderen Menschen und Polizisten welche nur ihren Dienst verrichten schon mal gar nicht.