Schwere der Tat beim zufälligen Besitz von Kinderpornografie?
Vor 1,5 Jahren habe ich per WhatsApp einen Sticker zugeschickt bekommen. Auf dem Sticker wurde ein Mädchen unter 14 Jahren vergewaltigt. Damals wusste ich es natürlich nicht und dachte mir, es wäre natürlich fotoshop, habe es gespeichert und jemanden weiter geschickt, nur um zu zeigen wie schrecklich es aussieht und um zu fragen, ob es wahr sein könnte. Danach habe ich natürlich den Sticker vergessen.
Aber vor nem halben Jahr kamen Polizisten zu mir nach Hause und haben mein Handy mitgenommen. Damals habe ich mir noch keine Sorgen gemacht, denn ich wusste, dass ich unschuldig bin, weil ich mir nie denken konnte , dass das, was auf dem Sticker drauf ist, wahr sein könnte. Aber Recht zu haben und Recht zu bekommen, sind verschiedene Sachen, wie ich es mit der Zeit begriffen habe.
Gestern hatte ich ein Verhör. Ich habe meine Meinung dazu erzählt & meinte auch, dass es mir leid tut. Anwalt hatte ich nicht, denn mich hat einfach fast jeder damit beruhigt, dass es nichts schlimmeres als eine Geldstrafe und Sozialstunden als Strafe kommen wird. Das Mädchen, das es mir zuschickte, hatte eine Geldstrafe und Sozialstunden, sie war aber 16, ich bin momentan 19, also ist es schon ein Unterschied.
Jetzt, wo ich mich mehr über das Thema informiert habe, mache ich mir schon Sorgen darüber. Ich weiß, dass die Spanne der Bestrafung vo Geldstrafe bis zu Haft von 3 Monate bis 5 Jahre ist. Eine Anklage habe ich noch nicht, aber ich bin mir sicher, dass sie noch kommen wird, denn sogar das Mädchen, das deswegen bestraft wurde, hat es an viel mehrere Menschen verteilt.
Dazu wollte ich eure Meinung lesen, wie schwer die Tat aussieht und ob eine Geldstrafe in meinem Fall reichen würde, bin auch zum ersten Mal in so eine Situation. Soweit ich weiß, beim ersten Mal wird es auch öfters entschuldigt.
Zu der Tatzeit war ich leider schon 18. Meine Frage ist auch, werden denn die Absichte nicht mitgerechnet? Ich denke man merkt ja von meiner Erzählung, dass ich keine böse Absichten hatte. Ich weiss schon, dass es leider strafbar ist Besitz davon auch als einen Sticker zu haben.
2 Antworten
Es gibt keinen "zufälligen" Besitz von Kinderpornografie. Man besitzt oder besitzt nicht.
Bei der Verbreitung von kinderpornografischen Beiträgen spielt es nur eine untergeordnete Rolle, wie oft sie verbreitet wurden. Das kann sich zwar im Urteil bemerkbar machen, aber entscheidend ist die Verbreitung generell.
Wie es ausgehen wird, kann dir hier niemand sagen, zumal uns viele Hintergrundinformationen nicht bekannt sind.
Entscheidend jedenfalls ist das Alter zur Tatzeit. Damals warst du ja offensichtlich noch minderjährig - also käme hier das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Damit hättest du schon viel Glück, denn im Erwachsenenstrafrecht würde die Strafe um ein Vielfaches härter ausfallen.
Ja, aber ich persönlich habe jetzt nicht gerade den Eindruck dass er der reifste ist und bis 21 kann er nach Jugendstrafrecht belangt werden und davon gehe ich auch aus.
Da kann ich Dir nur zustimmen!
Niemand gelangt "zufällig" auf eine Seite, wo ein Teenager brutal vergewaltigt wird und leitet dieses Material auch noch weiter!
Selbst wenn ich auf eine derartige Seite, wie auch immer, gelangen sollten, dann logge ich mich sofort wieder aus!
Dann hätte er jetzt auch kein Problem!
Er war zum Tatzeitpunkt offensichtlich schon 18 Jahre alt!