Strafbefehl Verurteilt wegen Beleidigung zu Heftig?
Ich hatte letztes Jahr mit einem eine Auseinandersetzung bei Ebay.
Daraufhin hatte ich denjenigen viel beleidigt und auch etwas übertrieben. Das habe ich im Nachhinein auch eingesehen weswegen ich auch mich offiziell bei ihm entschuldigt habe in einem Schreiben sowie auch der Polizei das mitgeteilt habe. Und die Polizei dass der Staatsanwaltschaft Angeblich mitgeteilt hat. Dies war auch eine wirkliche Entschuldigung und nicht nur eine Entschuldigung um die Strafe zu mildern sondern wirklich eine richtige Entschuldigung, da ich es wirklich eingesehen habe dass das Verhalten von mir falsch war.
Dennoch wurde ich jetzt mit einer sehr hohen Geldstrafe wie ich finde bestraft. Ich habe das Gefühl dass sie Entschuldigung gar nichts gebracht hat obwohl die wirklich ernst gemeint war!
Ich sehe es auch nicht ein diesen Betrag zu bezahlen wie zum Beispiel finanziell ist es auch für mich aktuell schwierig.
was sagt ihr dazu und kann man was machen? Wenn ja, was? ( bei Widerrufung ).
17 Antworten
Ob du das einsiehst oder nicht, ist völlig unrelevant. An deiner Stelle würde ich ganz kleine Brötchen backen und die Strafe akzeptieren. Mit dieser Geldstrafe bist du noch sehr günstig bedient worden - ich kenne Fälle, da waren Summe und Tagessätze um ein Vielfaches höher. Hier hat sich deine Entschuldigung durchaus strafmildernd ausgewirkt.
Ach ja - wenn du nicht bezahlst, wanderst du ersatzweise in Haft. Das steht da garantiert auch.
Und noch Eines: Weder Staatsanwalt noch Richter lassen sich da auf Diskussionen ein. Du kannst zwar Rechtsmittel in Anspruch nehmen und Widerspruch einlegen, aber dann kommt es zur Verhandlung - und das Ergebnis wird wesentlich schlechter / teurer für dich
Es war taktisch unklug, die Straftat zuzugeben.
Du kannst gegen den Strafbefehl innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen.
Dann wird es vermutlich zu einem Gerichtsprozess kommen.
In dieser Zeit kannst Du aber bei der Staatsanwaltschaft bzw. bei dem Gericht um Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen und Weisungen bitten, gemäß StPO 153a.
Der Vorteil an Einstellung ist, dass die Akte dann sauber ist. Als Auflage käme dann Wiedergutmachung oder Geldauflage in Frage. Aber bei Einspruch kann die Strafe vor einem Gericht auch höher ausfallen.
Ist mir auch aufgefallen. Es befinden sich auch Rechtschreibfehler im Text.
Das wird eher teurer. Ohne RA wird er das nicht schaffen, und der RA ist nicht kostenlos.
Ist schaffbar. Man muss nur sachlich mit der Staatsanwaltschaft in Kontakt treten. Die Staatsanwaltschaft hat auch Interesse daran, Verfahren ordentlich und schnell abzuschließen. Eine Einstellung gegen Geld käme einer Geldstrafe gleich, aber ohne Makel einer Eintragung. Es gibt mehrere Optionen, die die Staatsanwaltschaft hat. Natürlich kann es auch sein, dass sich die Staatsanwaltschaft nicht darauf einlässt. Aber in vielen Fällen ist dies möglich.
Dss macht man aber am besten im Vorfeld, nicht wenn der Strafbefehl schon raus ist. Die Formulierung lautet in etwa "Mit der Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage bin ich einverstanden."
Aber hier wird ja immer geraten nicht zur Polizei zu gehen und keinerlei Angaben zu machen.
Ich rate generell, bei Vergehen, eine Einstellung zu versuchen. Denn dies ist der beste Weg, für den Ratsuchenden. Natürlich ist das besser am Anfang des Strafverfahrens, aber generell ist es möglich, bis zu einem Schuldspruch eine Einstellung zu bekommen. Daher kann sich dein Kommentar nicht auf mich beziehen. Eine Einstellung ist noch möglich, aber nicht leicht.
Wenn man sich dort schon für einen Strafbefehl entschieden hat? Der FS hat sich bis jetzt nicht gekümmert, warum sollte sich die Staatsanwaltschaft jetzt noch darauf einlassen? Da müsste man schon geschickt argumentieren, einen Versuch wäre es wert.
Das dies rechtlich möglich ist ist unbestritten.
Widerspricht der FS kommt die Verhandlung, ja. Ob das dann alles besser wird ist nicht gesagt. Folgt der Richter nicht dem Argument der 'aufrichtigen und ehrlich' gemeinten Entschuldigung wird es alleine schon durch die Gerichtskosten teurer, hinzu kommt ein evtl. engagierter Rechtsanwalt. Das muss man abwägen.
Vor allem gibt es auch keine tätige Reue im Beleidigungsrecht
nun wenn er schon mit E-Mail seine Texte zukommen hat lassen bleibt ihm eigentlich nichts mehr übrig als Fehlverhalten einzugestehen und sich in aller Form zu entschuldigen
Der Fragesteller kann um eine Einstellung gemäß StPO 153a bei der Staatsanwaltschaft bitten. Die Staatsanwaltschaft muss kein Gerichtsprozess führen. Die Tat ist natürlich nachweisbar. Ja, eine Entschuldigung ist sinnvoll, aber in diesem Fall, sinnvoll in Verbindung mit einer Bitte um Einstellung.
Das das Verfahren nun bereits anhängig ist, kann die StA es nicht mehr einstellen. Das kann jetzt das Gericht machen (mit Zustimmung der StA) 😉
Danke für den Hinweis. Habe die Antwort präzisiert.
Ich habe dir mal eine Anfrage geschickt
Wer weiß was Du ohne Entschuldigung bekommen hättest.
Was findest Du denn zu hoch, den Tagessatz oder die Anzahl der Tagessätze?
Besser du bezahlst, die Strafe ist ausgesprochen gering. Wenn du das einfach ignorierst, kannst du schlimmstenfalls die Strafe absitzen müssen. Verfahrenskosten kommen übrigens auch. Das Gericht schickt eine Extrarechnung
Wie lange müsste ich bei so einem Satz ins Gefängnis?
40 Tage
40 tage, wenns überhaupt echt ist!
Dann geh ich lieber 40 Tage, als den Mist du bezahlen
Hast du den Brief nicht gelesen? Da steht doch sogar 40 Tage 🤷🏼♀️
Ich habe den Brief gelesen aber ich kenne mich damit nicht aus. Feuer soll ich wissen dass die 40 Tage ein Gefängnisaufenthalt heißen soll. Das ist das erste Mal, dass ich so ein Schreiben bekomme. Woher soll ich das denn wissen.
400 € finde ich angemessen. Zahlen und fröhlich sein.
Ohne Entschuldigung wäre der Betrag vierstellig gewesen. Reue heißt nicht, dass du ohne Strafe davonkommst.
Totale Ausraster können halt unangenehme Folgen nach sich ziehen.
Der „Staatsanwalt“ schreibt komisch.
er schreibt nicht sachlich und vorallem nicht im Konjunktiv