Nicht auf Auto Versichert, aber trotzdem gefahren..

8 Antworten

eig nix nur wenn du unfall baust

Ich weiß nicht, welche seltsamen Ansichten hier über die Versicherung so grassieren, aber offensichtlich kennen nuzr wenige die Hintergründe und wie es wirklich ist.

Grundsätzlich wird eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen. Die haftet auch erst mal unabhängig davon, wer das Auto nun gefahren hat. Wenn die Versicherung abgeschlossen wird, dann bietet die Versicherungsgesellschaft Möglichkeiten an, Geld zu sparen über bestimmte Rabatte.

So - es gibt z.B. die Möglichkeit, dass der Halter sagt, er sei der einzige, der das Fahrzeug fährt. Oder aber er gibt an, dass nur bestimmte Personen das Fahrzeug bewegen, jedoch keine Anfänger, und und .... Somit läßt sich das Risiko für die Versicherung einschränken. Dafür bekommt man dann einen Rabatt.Wenn ich mein Auto offiziell allein bewege, dann bekomme ich einen günstigeren Beitrag als jemand, bei dem auch ncoh Anfänger oder noch mehr dabei sind. So einfach ist das.

Viele Leute nutzen diese Möglichkeit nun, indem sie den Kreis der Fahrer einschränken, um so ein geringeres Risiko zu haben und mehr Rabatt zu bekommen. Fährt nun eine andere Person mit dem Auto, dann ist das für Ausnahmefälle immer möglich. Ist das jedoch regelmäßig, dann erhöht sich ja das Risiko für die Versicherung. Eigentlich wäre der Jahresbeitrag dann höher. Baut nun eine andere Person, die nicht angegeben war, einen Unfall, dann haftet die Versicherung erst mal in jedem Fall. Sie wird dann aber den Versicherungsvertrag neu berechnen, so als wäre die Personvon Anfang an oder zumindest 1-2 Jahre mit dabei gewesen. Den Unterschied im Versicherungsbeitrag wird dann nachverlangt. Man schließt somit die Versicherung nachträglich auch für diese Person ab. Weil man das aber nicht gleich getan hat, kommt dann noch eine gewisse Strafgebühr hinzu. Das ist in der Regl ein bestimmter Prozentsatz einer Jahresprämie.

Damit ist auch klar ... bei einer Polizeikontrolle interessiert die Polizisten nur, ob überhaupt eine Versicherung für das Fahrzeug besteht. Wer nun als Fahrer mit angegeben ist, um Beitrag zu sparen, das interessiert keinen Polizisten.

Ihre Kfz-Haftpflicht-Versicherung versichert Ihr Risiko, als Kfz-Halter anderen Personen gegenüber auf Grund eines Unfalls zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Von der Kfz-Haftpflicht-Versicherung werden diejenigen Schäden reguliert, die durch die Benutzung Ihres Kfz bei anderen entstehen können. Ihre eigenen Schäden werden von dieser Versicherung nicht umfasst.

Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung wird stets für ein bestimmtes Kfz (nicht für dessen Fahrer) abgeschlossen. Ob Sie Ihr Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt selbst gefahren haben, ist daher regelmäßig egal. Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung ersetzt die durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs entstandenen Schäden, zum Beispiel, wenn Personen verletzt oder gar getötet oder Gegenstände beschädigt werden oder wenn Vermögensschäden anderer Art entstehen (z. B. Verdienstausfall).

Wegen des erheblichen Risikos, das der Benutzung eines Kfz innewohnt, ist jeder Halter eines Kfz gesetzlich verpflichtet, für dieses eine Kfz-Haftpflicht- Versicherung abzuschließen. Wer ein Fahrzeug führt, das nicht haftpflichtversichert ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Quelle Internet

...das sollte man aber nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Ob Familienangehöriger oder nicht....im Grunde bleibt es eine unbefugte Nutzung und das bedeutet, dass im Falle eines Schadens der Versicherer Regress nehmen wird wenn dieser von der unbefugten nutzung Kenntnis erlangt.

Eine Frage in der Schadenmeldung lautet nähmlich immer: Fuhr der Fahrer mit Ihren Einverständnis?

PS: Die Polizei lass ich mal aussen vor - natürlich würden die Ordnungshüter einschreiten wenn Du Papas Auto stiebitzt.

.

Also - immer schön artig bleiben - gelle? Nicht nur Strafe kann Dir blühen - auch die Lappen sind dann weg.

M.f.G.

René

Nicht die Person wird versichert, sondern das Fahrzeug. Der Polizei ist das egal.

Nur haben deine Eltern einen Rabatt vereinbart, der besagt, dass nur bestimmte Personen fahren dürfen. Fährt nun jemand anders, fällt dieser Rabatt weg. Eventuell sogar von Anfang an. Die Beitragsdifferenz muss dann nachgezahlt werden.