Ladendiebstahl H&M, Wert ca.70€, Student, wie hoch wird das Bußgeld sein?
Hallo, ich wurde heute das erste mal beim Klauen erwischt. Der Wert der Sachen betrug ca. 70€, habe diese natürlich zurück gegeben und mich entschuldigt. Ich bin Studentin, kriege keinen regelmäßigen Unterhalt von meinem Vater, bis einschließlich diesen monat nur 102€ Bafög und ansonsten nur Kindergeld+bisschen Taschengeld (200€) von meiner Mutter. Ich arbeite nicht nebenbei.
Wenn es zu einem Bußgeld kommen sollte, wie hoch wäre das ca?
4 Antworten
Zunächst einmal wird es kein Bußgeld geben, Bußgelder gibt es für Ordnungswidrigkeiten. Diebstahl ist eine Straftat und wird daher mit einer Strafe belegt.
Du schreibst nichts darüber ob Du schon mal in diese Richtung auffällig warst. Ich geh mal davon aus dass das nicht der Fall ist.
Wenn Du ganz großes Glück hast stellt der Staatsanwalt ein und fertig, wahrscheinlicher wäre das er das Verfahren gegen eine Spende an eine gemeinnützige Einrichtung einstellt. Hierbei handelt es sich noch nicht um eine Strafe. Die nächste Möglichkeit wäre ein Strafbefehl so ab 30 Tagessätze, viel mehr wird es nicht werden. Sollte es so kommen bist Du noch nicht vorbestraft und hast ein sauberes Führungszeugnis.
Bevor Du allerdings dem hier sicher noch aufkommenden Rat folgst Dich an einen Anwalt zu wenden wird da leider immer der Hinweis vergessen das Du den Anwalt am Ende selbst bezahlen musst. Das wird mit Sicherheit teurer als die 30 Tagessätze, es dürfen dann sogar ruhig ein paar mehr sein.
Das richtet sich nach dem genauen Einkommen, Geldschulden und so weiter. Bei Hartz IV können das so 30 Tagessätze je 10-15 Euro sein.
Wie werden die Tagessätze bezahlt? Also jeden Tag oder auf einmal? Entschuldigung, wenn ich so "blöd" frage, aber ich kenne mich echt gar nicht damit aus
Also zunächst grundsätzlich auf einmal. Wenn Dir das nicht möglich ist kannst Du mit der zuständigen Staatsanwaltschaft eine Ratenzahlung vereinbaren. Dabei bestimmt allerdings der Staatsanwalt die Höhe der Raten, letztlich handelt es sich um eine Strafe und diese sollte auch spürbar sein.
Wenn es mit der Ratenzahlung auch nicht möglich ist kannst Du noch die Umwandlung in gemeinnützige Arbeit beantragen. Rechne hierbei pro Tagessatz 6 Arbeitsstunden.
Sollte es wirklich zu einem Strafbefehl kommen, so ist es wichtig das Du Dich von dem Zeitpunkt an, an Dem die Zahlungsaufforderung der StA kommt auch darum kümmerst, Deine Anträge schriftlich einreichst und nicht alles vor Dir herschiebst.
Was genau meinst du mit Strafbefehl? und ist StA der Kürzel fpr Straatsanwaltschaft? Wie geht man die schriftlichen Anträge am Besten an?
Ja, StA steht für Staatsanwaltschaft.
Ein Strafbefehl kommt folgendermaßen zustande:
Wenn der Staatsanwalt seine Ermittlungen abgeschlossen hat und der Meinung ist das die Tat nicht so schwerwiegend ist das eine Gerichtsverhandlung nötig ist, beantragt er beim zuständigen Richter einen Strafbefehl in Höhe von (sagen wir jetzt einfach mal) 30 Tagessätzen zu je 10 € zu beantragen. Der Richter prüft das Ganze nochmal und erlässt den Strafbefehl, welcher Dir dann zugestellt wird. Das ist sozusagen ein vereinfachtes Verfahren ohne Gerichtsverhandlung.
Das weitere liegt dann bei Dir. Du kannst dem Strafbefehl dann vollständig innerhalb der in der Rechtsmittelbelehrung angegebenen Frist schriftlich wiedersprechen, dazu reicht ein einfaches Schreiben ohne Begründung. Nach diesem Wiederspruch folgt eine öffentliche Verhandlung, an deren Ende ein Urteil verkündet wird.
Du kannst auch Deinen Wiederspruch nur auf Die Höhe der Tagessätze wiedersprechen wenn Dir diese als zu hoch angesetzt erscheinen. Dann wird ebenfalls im schriftlichen Verfahren nur über die Höher der Tagessätze entschieden. Entsprechende Einkommensnachweise solltest natürlich beifügen.
Solltest Du dem Strafbefehl nicht wiedersprechen so warte einfach ab bis die Zahlungsaufforderung der StA kommt, dann hast Du die Möglichkeiten die ich im vorigen Kommentar angegeben habe.
Wichtig! Es wird vermutlich eine Einladung von der Polizei zur Vernehmung kommen. Du musst dieser Einladung nicht folgen. Eventuell kommt auch eine Aufforderung zur schriftlichen Stellungnahme. Bei solchen Gelegenheiten wird auch nach dem Einkommen gefragt, daran orientiert sich die Festlegung der Tagessatzhöhe. Gib es zunächst nicht zu hoch an, ein bisschen mogeln nach unten ist erlaubt, aber nicht übertreiben.
Wenn ich zum Beispiel schriftlich der Tagessatzhöhe widerspreche, da diese nicht machbar/zu hoch ist, und es zu einem weiteren Verfahren kommt, muss ich die entstehenden Kosten dann übernehmen? Weil, dann würde es sich ja kaum lohnen.
Weißt du zufällig in welchem Preisrahmen sich die Geldtstrafe in diesem Fall UNGEFÄHR bewegen könnte?
Wenn Du Deinen Wiederspruch auf die Höhe des Tagessatzes beschränkst verlängert sich das Verfahgren lediglich. Der zuständige Richter prüft die Sache nochmal und entscheidet dann anhand der eingereichten Untelagen neu. Natürlich erhöhen sich die Gebühren dadurch. Allerdings sind das bei so einer Sache nur ein paar Euronen, erst wenn es zu einem öffentlichen Verfahren komt wird es teurer.
Was den Preisrahmen für die Höhe des Tagessatzes angeht so ha Haglatz ja schon geschrieben das selbst bei Hartz IV Emfängern der Tagessatz 10 - 15 € beträgt, ich behaupte sogar das er nicht unter 15 € liegt. Letztlich kommt es aber darauf an wie glauhaft Du ein noch geringeres Einkommen vortragen kannst. Es gibt keine Mindesthöhe für einen Tagessatz, der Richter kann das frei festlegen. Es gibt durchaus Fälle wo der Tagessatz bei Obdachlosen z. B. auf 2 € festgelegt wurde.
Ein Bußgeld wird es nicht geben, das gibt es nur auf Ordnungswidrigkeiten. Neben zivilrechtlicher Forderungen wie beispielsweise einer Konventionalstrafe, die das Geschäft sicherlich in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen hat, kommen strafrechtliche Folgen in Betracht.
Bei einem Ersttäter wird das Verfahren wohl eingestellt werden. Denkbar ist das mit einer Auflage, vgl. § 153a Abs. 1 StPO. Dies kann eine Geldauflage sein, also zum Beispiel Zahlung von 600€ an einen gemeinnützigen Verein.
Die 600€ sind jetzt nur ein Beipsiel oder? Welche Höhe wäre realistisch bei meinen Verhältnissen? Und was ist mit einem Anti-Diebstahl Kurs. Eine bekannte musste solch einen mal Besuchen, nachdem sie beim Klauen erwischt wurde. Ich bin erst 20.
Die Höhe der Geldauflage richtet sich nicht nach dem Einkommen. Im Gegenteil, dieses wird gar nicht erfragt. Es kann also realistisch sein, muss aber nicht. Genaueres würde der Staatsanwalt entscheiden. Anders sähe es bei einer Geldstrafe aus, dort richten sich die Tagessätze nach den persönlichen Verhältnissen. Ein guter Anwalt kann da übrigens etwas verhandeln.
Worin genau besteht der Unterschied zwischen einer Geldauflage und einer Geldstrafe?
Ersteres geht nur mit (stillschweigender) Einwilligung des Beschuldigten und wird vom Staatsanwalt vorgeschlagen, außerdem kommt es zu keinem Verfahren und man ist nicht verurteilt. Letzteres geht nur durch eine Verurteilung.
Was ist in diesem Fall realistischer? Strafe oder Auflage?
Wie gesagt ist eine Verurteilung wohl unwahrscheinlich, je nach dem ob bereits Kontakt mit der Justiz bestand oder nicht.
Es kommt dabei auf das Bundesland an.
Beim ersten mal wird das Strafverfahren i. d. R. eingestellt oder es gibt eine Verwarnung und kein Bussgeld.
Das Warenhaus wird dir aber eine saftige Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen. Ich denke so um 100€ - 200€ (unverbindlich). Dazu Hausverbot, dass du zwingend beachten solltest. Eine Missachtung ist ein erneutes Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch. MfG
Auf das Bundesland kommt das nicht an, das Strafgesetzbuch findet bundesweiter Anwendung.
Der Unterschied liegt in der Möglichkeit der Strafzumessung.
Das klingt ja nicht grad nach Reue!
Such dir einen Nebenjob! Was in jedem Fall noch kommt sind die etwa 80,- € Gebühr für H&M.
Natürlich bereue ich das ganze. Mir geht es gerade auch nicht wirklich gut damit. Aber bringt ja nichts die Frage damit auszuschmücken. :-/ Was sind das denn für Gebühren?
wie hoch werden die tagessätze denn sein? wird dieser meinem "einkommen" angepasst? weil zb 600€ wie ein anderer user als beispiel nannte ist kaum machbar