Kann man einem Arbeitnehmer ohne Grund kündigen?
Einer unserer Arbeitnehmer wünscht, unser Unternehmen zu verlassen. Statt selbst zu kündigen oder einen Aufhebungsvertrag aufzusetzen, möchte er aber, dass wir ihm kündigen, damit ihm die Sperrfrist von Arbeitsamt erspart bleibt. Grundsätzlich würden wir ihm da auch entgegen kommen wollen. Allerdings haben wir keinen Kündigungsgrund. Braucht man den überhaupt?
13 Antworten
Das was ihr (euer Arbeitnehmer) da vorhabt, ist Betrug zu Lasten der Solidargemeinschaft. Wenn er den Arbeitsvertrag auflösen will, soll er das tun. Die Konsequenzen kennt er ja. Eine Gefälligkeitskündigung ist entweder aktiver Betrug oder Beihilfe dazu. Das Strafmaß ist das Gleiche.
Also Leute, informiert Euch bitte richtig, bevor Ihr falsche Ratschläge erteilt! Sind in einem Betrieb weniger als 10 Festangestellte (Azubis ausgenommen) angestellt, muss k e i n e Begründigung für die Kündigung angegeben werden. Dieses Gesetz wurde zum Schutz für Kleinbetriebe vor einigen Jahren eingeführt. Zum anderen darf angemerkt werden, dass sich ein Arbeitgeber des vorsätzlichen Betrugs schuldig macht, wenn er ein solches Ansinnen unterstützt. Man sollte vorsichtig sein, solche Beträge überhaupt zu veröffentlichen.
Wenn der Arbeitnehmer sich nicht mehr in der Probezeit befindet solltet ihr schon einen Grund haben. Wenn ihr einen BR habt muß der der Kündigung auch noch zustimmen was er aber ohne Grund gar nicht darf. Ich würde das auf keinen Fall unterstützen. Viele Menschen wünschen sich einen sicheren Job und werden unter fadenscheinigen Vorwänden gekündigt und euer AN hat keine Lust auf Arbeit und das soll die Allgemeinheit dann bezahlen. So etwas zu unterstützen fände ich persönlich absolut nicht i.O. Was erzählt ihr eigentlich dem Arbeitsamt, wenn die eine Stellungnahme bezügl. der Kündigung wollen?
Ein guter Grund ist zwingend, denn wenn er sich das anders überlegt, dann könnte er auch auf Wiedereinstellung klagen. Weil es solche Gründe (ohne betriebliche Restrukturierung) nicht gibt kannst Du ihm nicht kündigen.
Zudem ist von seiner Seite nicht nach zu vollziehen, warum er in die Arbeitslosigkeit gehen möchte. Ich glaube, daß hier ein klärendes Gespräch mehr bringt. Entweder benötigt er eine Perspektive, fühlt sich unterfordert, unterbezahlt, gemobbt, oder was auch immer. Nur wenn man die Ursache kennt, kann man die abstellen.
Und da ich den Eindruck habe, daß Du den gerne als Mitarbeiter behalten möchtest hast Du auch die Möglichkeit hier ein bischen zu investieren. Geringe Mitarbeiterfluktuation ist ein Nebeneffekt guter Unternehmenspolitik, wirtschaftlichen Erfolges und zeugt von hoher Identifikation der Mitarbeiter mit den Unternehmenszielen.
nein natürlich nicht. Die Arbeitsagentur frägt in jedem Fall nach warum gekündigt wurde. und wenn dies nicht legal war, muß der Arbeitgeber die Kosten der ARGE erstatten.... und wenn es gerechtfertigt war, weil der Arbeitnehmer sich nicht korrekt verhalten hätte, dann ist er auch gesperrt. Der Sinn entzieht sich mir auch völlig! Nur wenn jemand wo anders einen neuen Job anfängt kündigt man selbst! Nicht um Arbeitslosengeld zu bekommen!!!
Kündigungen seitens der Arbeitgeber müssen nicht begründet werden! Eine Ausnahme besteht bei schwerbehindeten Arbeitnehmern!
natürlich muß eine Kündigung vom Arbeitgeber in jedem Fall begründet werden!!!
Falsch! Ein Grund muss angegeben werden, sonst muss sich der Arbeitgeber Willkür gerichtlich vorwerfen lassen.