Krank und doch zur Messe Kündigungsgrund?

5 Antworten

Grundsätzlich darfst du Dinge machen, die den Heilungsprozess nicht behindern. Du das natürlich spazieren gehen, auch Einkaufen, soweit hiervon der Heilungsprozess nicht betroffen wird. In deiner konkreten Situation ist die schwer zu beurteilen. Jedenfalls sind sicherlich Situationen denkbar, in den auch ein Messebesuch den Heilungserfolg nicht beeinträchtigt. Die Frage bleibt dann allerdings, warum ein Messebesuch möglich ist, aber nicht die Aufnahme der Tätigkeit. Auch dies eine Frage der konkreten Tätigkeit und dies ist sicherlich auch der Punkt, der dem Arbeitgeber aufstößt. Dies wirst du erklären müssen und unabhängig von der juristischen Einordnung bedarf dies sicherlich auch einer gewissen Rechtfertigung.

So einfach wird er sich eher nicht kündigen dürfen. Falls überhaupt ein Pflichtenverstoß dürfte dies eher abmahnungswürdig sein. Aber auch dies eine Frage des Einzelfalls.

Du kannst in deiner Krankheit machen, was du willst. Keiner verlangt von dir das Bett zu hüten. Du musst grundsätzlich aber alles daran setzen so schnell wie möglich gesund zu werden.

Ein paar Tipps zur nächsten Messe findest du bei https://www.tz.de/leben/karriere/messebesuch-tipps-8619432.html

Einfach kündigen kann er Dich nicht. Als Auszubildender hast Du eine gewisse Narrenfreiheit. Du kannst aber evtl abgemahnt werden.

Ob die Abmahnung gerechtfertigt ist, hängt davon ab, weshalb Du krank geschrieben bist und welchen Beruf Du erlernst. Auf keinen Fall darf die Genesung gefährdet werden. Lernst Du Dachdecker und brichst Dir einen Arm, kannst Du natürlich nicht arbeiten, aber ein Messebesuch ändert nichts am Heilungsprozess. Bist Du aber wegen einer Grippe krank geschrieben solltest Du Dich lieber nicht auf einer Messe erwischen lassen.

Kommt ganz drauf an aus welchem Grund du krankgeschrieben wurdest. Wenn du auf die Messe gehst muss es gewährleistet sein das es dich in deiner Genesung nicht beeinträchtigt. Die andere Frage ist, warum du deinem Chef überhaupt gesagt hast das du auf der Messe bist, solch eine Frage darf die dein Chef zwar stellen, musst sie aber nicht Wahrheitsgemäß beantworten weil sie nichts mit deiner Arbeit zu tun hat.

monsterassault 
Beitragsersteller
 19.01.2018, 15:09

dies bin ich schon durchgegangen und meine genesung wurde in keinerlei hinsicht beeinträchtigt

Mike221196  19.01.2018, 15:12
@monsterassault

gut dann besteht halt noch die Frage warum du zu einer Messe kannst, aber nicht zur Arbeit. Wenn du jetzt Mechaniker bist und einen gebrochenen Arm hast, kannst du nicht arbeiten und wirst daher krank geschrieben, kannst aber ohne Probleme zur Messe gehen :)

na ja kündigen wird er dich wohl nicht gleich, aber eine abmahnung kann es schon geben. es kommt auch drauf an warum du krankgeschrieben warst. wenn du eine starke grippe hattest und während der krankenzeit draußen auf ner messse warst ist das übler als wenn du wegen eines gebrochenen arms krankgeschrieben warst.