Ärztliches Attest das es beim Arbeitsamt keine Sperrfrist bekommt. Ist das Wahr?

13 Antworten

Warum will sie denn kündigen? Ich würde mich weiter krankschreiben lassen (wenn sie wirklich krank ist) und gucken was passiert.

Wenn der Druck auf der Arbeit wirklich so hoch ist wie bei Deiner Lebensgefährtin, dass es sie krank macht, dann gibt es keine Sperrzeit beim Arbeitsamt bei einer Kündigung. Ich habe es so auch schon öfters gehört. Holt Euch doch mal von dort direkt Auskunft. Schildert den Fall und zeigt ein ärztliches Attest vor. Die können Euch dann sicher richtig beraten.

Hallo.

Ich habe meinen Job auch wegen demselben Grund gekündigt. Mein Ex-Chef ist ein Mobber vor dem Herren. Nach einem Jahr ärztlicher Behandlung wurde mir von meiner Ärztin zur Kündigung geraten, weil dauerhafte gesundheitliche Schädigung eintrat (Depression). Sie stellte mir ein Attest aus worin dies bestätigt wurde. Jetzt VORSICHT! Bevor Sie kündigen, sprechen Sie vorsorglich mit Ihrem Arzt darüber. Ihr Arzt sollte sich mit sowas auskennen. Das Arbeitsamt wird in jedem Fall versuchen Ihre Leistungen zu sperren. In meinem Fall reichte ein falsches Datum. Ich möchte Ihnen keine Angst machen, aber ich habe jetzt ziemlichen Ärger. Also aufgepasst und auf jedes Detail achten. Leider ist es dem Arbeitsamt ziemlich egal, ob Sie bei Ihrem Job krank werden. Die haben nämlich Ihren After im Warmen.

Grüße und Bon Chance!

Sonnenblum30  30.05.2016, 18:58

Hallo, was meinst du mit einem falschen Datum? Liebe Grüße

Hat sie bereits gekündigt? Wenn ja, ist es echt blöde, weil es einen echten Kampf gegen die Sperrfrist gibt.

Sie hätte sich kündigen lassen sollen.

Wenn sie aber noch nicht gekündigt hat, ist es klüger, einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Dann kann man die Sperrfrist umgehen, wenn man sich 3 Monate vor Gültigkeit dieses Vertrages arbeitssuchend meldet.

Wenn der behandelnde Arzt (dabei muss es sich nicht um einen "Amtsarzt" handeln!) die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus medizinischen Gründen empfiehlt, kann die Sperrfrist zum Bezug des Arbeitslosengeldes ausgesetzt werden.

Näheres erfährst du bei der BAA, dort gibt es auch entsprechende Attest-Vordrucke für den Arzt.

inicio  02.12.2010, 16:23

es ist aber immer angebracht, nicht selbst zu kuendigen!wenn der arzt meint und das auch bescheinigt - dass die arbeit fuer sie aus gesundlheitlichen gruenden nicht zumutbar ist, muss sie das bei ihrem alten chef darlegen und der wird dann schon von selber kuendigen...