Gespräch bei Krankheit?
Stimmt es das der Arbeitgeber erst ein Gespräch anbieten muss, um ihn bei Krankheit zu kündigen? Also wenn die Krankheit länger ist und die Prognose nicht gut ist?
Und natürlich das Unternehmen mehr als 10 Arbeitnehmer mit einer gewissen Stundenanzahl unterhält?
Probezeit nun nicht beachtet, weil dort ja andere Regeln herrschen.
5 Antworten
Der AG ist nach § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX gesetzlich verpflichtet, AN die innerhalb von einem Jahr mehrmals oder mit einer längeren Krankheit länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagment (BEM) anzubieten.
Bei diesem BEM kann der AN den Betriebs-/Personalrat hinzuziehen (falls vorhanden), der Betriebsarzt kann (muss aber nicht) anwesend sein, ggf. die Schwerbehindertenvertretung.........
Verpflichtend ist in diesem Gesetz nur, dass der AG es anbieten muss, der AN kann das Angebot annehmen, muss es aber nicht.
Bei personenbedingten Kündigungen wegen Krankheit wird beim Arbeitsgerichtsverfahren schon gefragt, ob ein BEM angeboten wurde.
Außer dem BEM muss auch eine sogenannte "Drei-Stufen-Prüfung" vorgenommen werden, bevor es zu einer Kündigung kommt.
Die "Drei-Stufen-Prüfung" kann gemacht werden, wenn der AN bei vielen Kurzerkrankungen mindestens drei Jahre in Folge in jedem Jahr zusammen mindestens sechs Wochen arbeitsunfähig war oder wenn die Langzeiterkrankung mindestens acht Monate am Stück dauert (gab es mal ein Urteil des BAG)
Da braucht es erst einmal eine negative Gesundheitsprognose, der Gesundheitszustand muss für den Betrieb erhebliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen und dann muss abgewogen werden (Interessenabwägung ist die dritte Stufe), ob dem AG eine Weiterbeschäftigung des AN weiter zugemutet werden kann.
Für eine Kündigung muss bei einem schwerbehinderten AN auch das Integrationsamt mit ins Boot genommen werden.
Vielen Dank ;-))
Er muss dir vorher kein Gespräch anbieten. Wichtig sind die negative Prognose, die Beeinträchtigung des betrieblichen/wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers(also wenn es durch die Fehlzeit zu betrieblichen Problemen kommt) und das Beeindigungsinteresse des AG das Weiterbeschäftigungsinteresse des AN übersteigt.
Er muss dir vorher kein Gespräch anbieten.
Da der Arbeitgeber - bevor er wegen Erkrankung kündigen darf - als eine der Voraussetzungen ein Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM anbieten muss, ergibt sich die Notwendigkeit eines Gesprächs von selbst!
Siehe dazu die völlig richtige Antwort von Hexle2!
Also bei einen Monat kein Thema? Und es dann wieder gut ist?
Ein Monat rechtfertigt überhaupt keine krankheitsbedingte Kündigung, da ist ja keine negative Prognose vorhanden, wenn du danach wieder fit bist. Da würde ich mir keine Sorgen machen
Vor einer Kündigung wegen Krankheit muss der Arbeitgeber prüfen, ob der Beschäftigte den Arbeitsplatz behalten kann. Dafür hilft ihm das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), an dem auch der Betriebsrat zu beteiligen ist.
Du musst den AG über die Dauer der Erkrankung informieren, sobald du dies mit dem Arzt besprochen hast.
Der AG kann eigentlich nicht kündigen, außer bei Ausnahmen. Zudem landet eh jede Kündigung bei einer Personenbezogenen Kündigung vor der Arbeitsgericht, das hier auch Eingliederungen prüft.
Die Krankenkasse inkl. MDK wird hier auch eingeschaltet, sollte man länger krank sein.
Verstehe ich nicht so richtig. Wenn Du krank bist, lässt Du Dich krankschreiben vom Arzt. Wenn Du lange genug krank bist, wirst Du von der Krankenkasse irgendwann ausgesteuert. Die Art der Erkrankung geht den Arbeitgeber nichts an. Er kann dann ja selbst kündigen.
Top-Antwort! Chapeau!