Kann man jemanden kündigen weil er vergessen hat Aufträge zu buchen?
Hallo, meine Freundin hatte heute Probleme auf der Arbeit, ich würde gerne wissen, ob man jemanden kündigen kann, wenn er Auftragsbestätigungen vergisst zu senden oder Aufträge zu buchen?
Soviel ich mal gelesen habe, kann der arbeitgeber einen arbeitnehmer wegeb unwissenheit oder dusseligkeit nicht kündigen.?
Ich kenn das nur wenn jemand stiehlt, oder mitarbeiter mobbt oder angreift.
8 Antworten
Wieso auf dem Arbeitsrecht lassen sich diese Dinge kaum pauschal beurteilen. Ob ein Arbeitgeber überhaupt einen Kündigungsgrund benötigt hängt erst einmal davon ab, ob deine Freundin Kündigungsschutz hat. Kündigungsschutz hat sie, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht und rechnerisch in dem Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter in Vollzeit tätig sind. Ich poste mal ein Link, welche Kündigungsgründe es gibt. Nicht missverstehen, das soll definitiv keine Werbung sein, aber da habe ich mir mal die Mühe gemacht dies nachvollziehbar (hoffe ich doch) darzustellen: http://www.kanzlei-mudter.de/kuendigungsgrund.html
Kleine Schußlichkeiten sind definitiv kein Kündigungsgrund. Selbst massive schlecht Leistungen sind nur ganz ausnahmsweise ein Kündigungsgrund. Die Anforderungen der Rechtsprechung insgesamt sind sehr hoch. In den meisten Fällen hat ohnehin mindestens eine Abmahnung vorauszugehen.
In dem konkreten Fall, etwa wenn ein Auftrag nicht verbucht wird, wird es im Einzelnen darauf ankommen, um was für ein Auftrag es sich handelt, welche Bedeutung diese Auftrag für die Firma hat, ob durch die Nichtverbuchung ein Schaden eintritt etc. gegebenenfalls gibt es hier auch Firmen interne Vorschriften. Sollte es diesbezüglich schon einmal eine Abmahnung gegeben haben wäre es theoretisch zumindest denkbar, dass dies ein Kündigungsgrund ist. In der Praxis fließt dann allerdings immer noch viel Wasser den Main runter. Was ich meine: eigentlich braucht deine Freundin nicht Angst zu haben. Zu 1000 % kann ich dies jedoch einfach nicht bestätigen, da ich keinerlei Hintergründe kenne
Bei grober Fahrlässigkeit oder Absicht kann er sie kündigen. Bei einmaligem vergessen sollte es eine Abmahnung geben. In der Probezeit kann er sie ohne Angabe von Gründen kündigen
Eine Abmahnung ist hier auf alle Fälle möglich. Bei schweren Fehlern ist eine fristlose Kündigung auch möglich, wenn diese nicht vorsätzlich begangen wurden, aber in konkreten Einzelfall halte ich eine solche für übertrieben, wobei wir natürlich nicht genau wissen, was das für Buchungen waren....
ja kann er-- wenn der Mitarbeiter nicht zu gebrauchen ist, und mehr Schaden anrichtet als einem lieb ist.. wenn auch Abmahnungen nix nutzen.. oder wenn der Fehler so schwerwiegend ist, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, dann geht das allemal
Zuerst muß es eine Abmahnung geben.