Arbeitnehmer: Stundenabzug für schlechte Arbeit?
Der Auszubildende unseres Betriebes hat eine Arbeit nicht optimal ausgeführt, so dass nachgearbeitet werden musste. Der Chef drohte dem Auszubildenden an, dass er ihm die Stunden für die Nacharbeit von den geleisteten Stunden abziehen würde.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist. Beim Azubi sowieso nicht, aber auch für mich als normalen Arbeitnehmer wäre es ganz interessant dem was entgegen setzen zu können (der Mann droht viel).
Ich suche also einen Gesetzestext, Gerichtsurteil, ...., der dem entgegensteht, aber ich bin offensichtlich unfähig die passenden Google-Schlagwörter zu finden. Danke
4 Antworten
Selbstverständlich ist dies nicht zulässig. Dass müsste einem schon allein der gesunde Menschenverstand sagen. Ein normaler Arbeitnehmer ist nur dazu verpflichtet eine Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte entsprechend seiner Ausbildung und seiner Fähigkeiten zu erbringen. Der AG könnte also in Mitarbeitergesprächen deutlich machen, dass er mit der Arbeitsleistung nicht zufrieden ist und wenn sich daran nichts ändert das Vertragsverhältnis beenden.
Bei Azubis ist das ein ganz anderer Schuh. Dieser soll den entsprechenden Beruf erst lernen und nicht als vollwertiger Mitarbeiter dem AG beim Geld verdienen helfen. Er hat weder die theoretischen noch die praktischen Fachkenntnisse um die Aufgaben eines Ausgelernten nach dessen Maßstäben zu erfüllen. Daher muss einem Azubi zum einen mehr Zeit bei der Aufgabenerledigung zugestanden werden und auch die Maßstäbe z.B. an die Qualität müssen anders (niedriger) Angesetzt werden.
Im Zeifel hilft die Handwerkskammer.
Wen du zb ind er Gewerkschaft bis dan frage da mal nach.Aber wen der azub nicht auf dem kopf gefallen ist kann er ja natworeten er kann nur so arbeiten wie es man ihmbis jetzt dort beigebracht hat.Aber alles kann sich auch ein Arbeutgeber nicht erlauben .Schau mal imArbeitsgesetzbuch nach oder Arbeitszeitreglung oder was auch besonder snützlich ist in deinem Arbeitsvertrag besonders wen dort der Arbeistort steht darf dein Chef dich garnicht woanders zum arbeite schicken weil dus onst nicht versichert bist.(ist aber nich vor der firma gemeint zb für Schneescheppen oä.)Was er machen kann ist wen der azubi zb ein teil zerstört hat was gebraucht wir ihn das bezaheln zu lassen..So kann er nur mit dem Azubi umgehen weil der noch nicht das richtiege wissen in der berufschuhle hatte zb weil er erst im 1 oder 2 ten lehrjahr ist.
Wen der chef immer nur droht sollte ihm mal jemand sagen das es Nachgewissen ist das sein verhalten dafür sorgt dases einen höheren kranakenstand gibt als notwendieg und damit ist kein krankfeiern gemeint.
Das ist nicht Rechtens. Solange du in der Ausbildung bist, kann dein Chef nicht erwarten, dass du eine völlig gute Arbeit leistest. Auch Fehler gehören zur Ausbildung und rechtfertigen kein "Nachsitzen" bzw Nacharbeit. Leider kenne ich keine entsprechende Gesetze, bin aber auch kein Rechtsanwalt.
Wenn dein Betrieb einen Betriebsrat hat, ziehe den zu Rate. Die wissen meist bescheid. Ist das nicht der Fall wende dich an deine zuständige gewerkschaft. Da hast du gewissheit dass die Informationen korrekt sind.
Wenn die arbeit zu schlecht ist bzw garnicht ausgeführt und wichtig für den Betriebsablauf war können die nacharbeiten ja schon nachgefordert werden - allerdings können dafür ja nicht die stunden abgezogen werden. Wenns an mangelnder arbeitsqualität lag, sollte der chef überlegen woran es gelegen hat.
Vielleicht weiss es der azubi garnicht und hats verschwiegen weil er nicht als dummkopf darstehn wollte