Arbeitgeber will Arbeitszeit nicht an Kindergartenzeit anpassen, was nun? (momentan Elternzeit)

4 Antworten

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Ein Arbeitgeber "muss" seine Arbeitszeiten nicht den Wünschen seiner Angestellten anpassen. Aus Kulanzgründen, oder wenn es ihn in seinem Geschäftsablauf keine Nachteile bringt, kann er Dir - auf Freiwilligkeit - entgegenkommen.

Nach Ablauf der Elternzeit ist er nur verpflichtet, Dich zu den Konditionen weiterzubeschäftigen, die Du VORHER schon hattest.

Das Arbeitsverhältnis mußt Du kündigen. Du bist ja nicht in der Lage, zu seinen Bedingungen für ihn zu arbeiten.

Du bekommst ja zumindest keine Sperre vom Amt. Auf der anderen Seite: In der Pflege werden Arbeitskräfte händeringend gesucht (vor allem ambulante Dienste wie Diakonie, Caritas etc.) Sicherlich gibt es für Dich eine Möglichkeit, eine Arbeitsstelle zu den Zeiten zu finden, die mit Kind vereinbar sind

Maximilian112  21.04.2012, 10:24

Abfindung wird es nicht geben, aus welchen Grund auch. Du bist derjenige, der den Vertrag nicht erfüllen kann.

dorky2410 
Beitragsersteller
 21.04.2012, 10:36
@Maximilian112

hat mir das arbeitsamt gesagt und ich konnte das auch nicht glauben, daher frag ich ja

stelari  21.04.2012, 10:11

Top - mehr muss dazu nicht geschrieben werden...

Man stelle sich vor, die Arbeitgeber müssten Ihre Arbeitszeiten nach den Mitarbeitern richten...

Es kann unter Umständen sein, dass der AG doch die Arbeitszeiten anpassen muss. Aber dazu gibt es noch wenige Gerichtsentscheidungen. Es kommt sehr darauf an, wie sonst so im Betrieb gearbeitet wird, ob es organisatorisch und vom Arbeitsablauf her möglich ist. Das ist so spezifisch, dass es eigentlich nur ein Anwalt besser klären kann.

VORSICHT bei EIGENER kündigung und nicht darauf verlassen was das amt sagt.wenn du SELBST kündigst wirst du für 3 monate gesperrt-100 tig - lass dich vom a.g. kündigen und verzichte auf die abfindung,denn wenn du eine bekommen solltest gibt es ohne hin kein geld vom amt, da es einkommen ist und erst verbraucht werden muss.

wenn du kündigst bekommst du keine Abfindung. Da du deine Arbeit nicht zu den ursprünfglich vereinbarten Zeiten zur Verffügung stellen willst oder kannst und der Arbeitgeber die keine anderen Zeiten zur Verfügung stellen kann oder will, endet damit dein Arbeitsvertrag. Den müßtest du ja wieder aktivieren indem du unverändert weiter arbeitest. Eine Abfindung scheint mir so gut wie ausgeschlossen. Warum auch?

madquad  21.04.2012, 11:05

Die Abfindung käme auch nur zum Tragen wenn der Arbeitgeber die Kündigung aussprechen würde. Dieses wird er nicht tun, er hat ja auch keine Veranlassung dazu. Somit bleibt nur die Möglichkeit aus der eigenen Motivation heraus das Arbeitsverhältnis zu beenden, mit allen Vor - und Nachteilen oder die Bedingungen des Arbeitgebers zu akzeptieren.

Bei einer eigenständigen Kündigung oder bei einem Aufhebungsvertrag tritt, nach meiner Kenntnis, schon eine entsprechende Sperrzeit in Kraft. Hier würde ich mich vorsichtshalber bei der zuständigen Behörde erkundigen.