Kann man eine Unterhaltsforderung zurückziehen bzw rückgängig machen?

3 Antworten

Deine Mutter darf vom Gesetz her gar nicht so einfach auf Deinen Unterhalt verzichten.

Beim Jugendamt wirst Du mit diesem Wunsch nichts erreichen.

Dein Vater hat dieses Geld, es ist ihm möglich, das zu zahlen. Der Unterhalt bemisst sich ja nach dem Gehalt Deines Vaterss.

Warum möchtest Du nicht, dass er wie ein guter Vater seinen Unterhalt zahlt?

Ilada 
Beitragsersteller
 04.04.2013, 19:31

Dankeschön für die Antwort :) und an die anderen auch ein Dankeschön :)

So einfach ist das nicht: Unterhalt ist ein gesetzlicher Anspruch... und der soll Deinen Unterhalt, also das was Du monatlich brauchst um Dein Leben meistern zu können wenigstens in Grundzügen abdecken.

Irgendjemand muss für Deine Lebensmittel aufkommen... für Hygieneartikel, Jeans, ´nen Pulli, Unterwäsche... mal ne CD oder DVD, Kinobesuch Taschengeld... einen schönen Nachmittag mit Freunden... Schulmaterial und- veranstaltungen.

Schön, wenn deine Mutter dieses Geld locker aus dem Ärmel schüttelt... aber von was würde sie selbst leben?

Was arbeitet Deine Mutter, was verdient sie?

Hat sie 1600€ netto... 18oo€? Oder nur 1200€ oder gar 1000€?

Was zahlt ihr Miete? 300... 450€? ....dazu Strom... Haftpflichtversicherung... Nebenkosten?

Was braucht ihr für Lebensmittel? 400.-€ im Monat... was an Kleidergeld, Kosmetik, Zahnpasta, Rundfunkgebühren... was kriegst Du Taschengeld?

Rechne das mal locker über den Daumen... das sind bestimmt 800- 1000€ die schon an festen Kosten jeden Monat weg sind... da ist noch kein Konobesuch, kein Friseur... keinerlei Medikamente... Auto... oder wenigstens monatliche Busfahrkarte drin.

Was verdient Deine Mutter?

324.-€ haben und nicht haben sind 648,.€... naja, Spaß.

Aber hat Deine Mutter dieses Geld?

Ich glaube nich, denn sonst würde Deine Mutter das Geld nicht einfordern: Wäre Deine Mutter die besser Verdienende.... müßte sie Unterhalt an Deinen Vater zahlen!

Das scheint aber nicht der Fall zu sein... es scheint beiden nicht besonders gut zu gehen.... aber das ändert nichts daran, dass es die verdammte Pflicht und Schuldigkeit Deines Vaters ist, sich angemessen an Deinem Unterhalt zu beteiligen.

Oder spart er sich das Geld und kauft Dir alle paar Monate ein neuesm Laptop, Handy... macht Kurzurlaub mit dir?

Kann er sich dann auch leisten, bei dem was er sich einspart...

Gut, das war ein dummer Kommentar... aber überleg selber mal: Alle anderen Väter können sich auch am Lebensunterhalt ihrer Kinder beteiligen. Aber Dein Vater (und ein paar wenige Prozent anderer Väter) schummeln sich unter der Marke durch und jammern.... das ist feige!

Und es hilft den wenigen Vätern nicht, die tatsächlich nur ein geringes Einkommen haben! Aber für die gibt es Ausnahmeregelungen... die sind klar und nacvhvollziehbar!

Dein Vater hat bisher, so scheint es, keine Ausnahmeregelung für sich beantragt: Warum nicht? Er spielt Dich gegen Deine Mutter aus, so scheint es mir... schäbig oder wenigstens feige!!

Denk mal drüber nach! Denn ab und zu mal ne Kippe... hier einen Döner... dort einen oder zweidreivierfünf Euro um mit der Clique ein Eis zu essen... auf eine Party zu gehen... einer TanteFreundingutenBekannten... ein Geburtstagsgeschenk zu machen... das hättest du schon gerne oder nicht?

Und Mutti darf sich den Kitt aus dem Fensterrahmen kratzen, wenn sie mal was Süßes will?

;-)

Sincerly Norbert

Ilada 
Beitragsersteller
 04.05.2013, 19:18

Soooooo viele Ansprüche hab ich gar nicht o.O aber trotzdem Danke für die Antwort :)

norbert9014  04.05.2013, 19:58
@Ilada

Darum geht es nicht,- welche Ansprüche Du hast: Ich wollte nur sehr deutlich darstellen, warum Du ein gesetzliches Recht auf Deinen Unterhalt hast und das Ganze keine "Good-Will" Geste sein kann: Auch nicht mit "freiwilligem Verzicht!"

;-) Schönes Wochenende

Norbert

Ilada 
Beitragsersteller
 04.05.2013, 20:48
@norbert9014

Okay :) dankeschön.

Schönes Wochenende ebenso :-D

Du kannst in dieser Sache gar nichts machen und das Jugendamt auch nicht .. Deiner Mutter steht der Unterhalt für Dich offenbar zu, warum solte sie ihn nicht geltend machen?

Letzten Endes ist das doch auch zu Deinen Gunsten, ansonsten muss sie den unterhalt für Dich irgendwo anders absparen ....