Vater zahlt kein Unterhalt- trotzdem Umgang?
Wie ist das mit dem Umgang wenn der Kindsvater keinen Unterhalt bezahlt, hat er trotzdem das Recht? Weil eigentlich ist es doch ziemlich ungerecht. Ist ja nicht so das er kein Geld hätte, er will nur nicht bezahlen. Weil ihm etwas nicht nach seinem Kopf gegangen ist. Kann mir da jemand helfen???
21 Antworten
Mein Ex hat nicht gezahlt und nach 7 oder 8 Jahren viel ihm dann ein sein Kind sehen zu wollen. Ich habe ihm gesagt er soller erstmal was für sein Kind tun und zahlen und an seinen Geburtstag denken...dann könnte er ihn sehen. Habe nie wieder etwas von ihm gehört.
Meiner hatte auch Umgangsrecht...wenn er wirklich gewollt hätte...hätte es sich nicht erst nach Jahren gemeldet und oder hätte drum gekämpft seinen Sohn sehen zu dürfen.Man hätte wenigstens erwarten können...dass er sich nochmal meldet und vielleicht sagt...du können wir nicht darüber reden?Nichts kam!So ein gleichgültiger Mensch wäre kein gutes Vorbild für mein Kind gewesen.
Vertauscht du hier nicht was?
http://www.gutefrage.net:80/frage/vater-zahlt-kein-unterhalt-trotzdem-umgang
Meines Erachtens sind Unterhaltsrecht und Umgangsrecht zwei verschiedene Themen. Beides kann nicht vermengt werden und sind einzeln zu betrachten.
Aber schaue doch mal da rein:
http://www.treffpunkteltern.de/umgangsrecht/und-umgangspflicht.php
ungerecht ist es dir gegenüber, ja! aber das kind ist keine ware, für die der vater zahlen muss. der unterhalt hat einen anderen sinn.
Er hat das Umgangsrecht die Kinder leiden ja am meissten
Trotzdem ist ein Anwalt unerlässlich
Er hat das Recht sein Kind zu sehen,auch wenn er momentan keinen Unterhalt zahlt!Das eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.Das Jugendamt wird die "Beistandschaft" für dein Kind übernehmen und erstmal Unterhaltsvorschuss zahlen,sich aber das Geld bei ihm wiederholen,ggf.durch Pfändung.Den dann entstandenen Differenzbetrag wirst du dann nachgezahlt bekommen,sobald sich das Amt das Geld von ihm geholt hat! Ich bin selbst Mutter eines Kindes und ich kann dir nur sagen,daß ich nicht irgendwann von meinem Kind gefragt werden möchte,warum ich nicht wollte,daß sein Vater es sieht!!!Bedenke immer,daß du eventuell später in Erklärungsnot kommen könntest. Möchtest du das!? Wenn du dein Kind liebst und das Beste für es möchtest,dann denke in erster Linie an es!!!
Er hat sie bis jetzt immer gesehen. es ging ihm nur was nicht nach seinen Kopf. Und das Jugendamt das macht auch nix. Bin momentan am überlegen ob Anwältin oder Jugendamt.
In welcher Hinsicht macht das Jugendamt nichts? In Punkto Unterhalt oder wie?
Jetzt richtiger Link!
http://www.treffpunkteltern.de/umgangsrecht/und-umgangspflicht.php