Was tun wenn man bei einer Unterhaltsforderung gefälschte Lohnzetteln einreicht?
Bei meinen Eltern läuft momentan die Scheidung, die Ehe dauerte 23 Jahre, da meine Mutter krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist, hat sie nun einen Antrag auf nachehelichen Unterhalt gestellt. Mein Vater ist Projektleiter bei einer internationalen Firma für Kältetechnik. Nun ist es so, dass er angeblich nur 2.100 € netto verdient, obwohl er Meister und Techniker ist. Der Steuerberater meiner Mutter sagt, dass einfach ist Lohnzettel zu fälschen, ebenso wie Steuerbescheide vom Finanzamt. Meine Frage ist nun, ob jemand mit so einer Situation Erfahrung hat oder weiß wie man dort vorgeht, denn die Anwältin meiner Mutter behauptet, dass man ohne Beweise in dieser Sache nichts erreichen kann.
2 Antworten
Es kann eine eidesstattliche Versicherung verlangt werden- Mit einer falschen Auskunft würde sich dein Vater strafbar machen und mit Urkundenfälschung ohnehin! Unwahrscheinlich, dass er dies beabsichtigt. Aber wohl auch nicht unmöglich.
Hat deine Mutter keine Unterlagen aus der Vergangenheit aus denen hervorgeht, dass es Zweifel an den neuen Unterlagen gibt? Sie waren 23 Jahre verheiratet und da sollte sie doch eigentlich wissen was er verdient?!
Ihr Anwalt weiß was zu tun ist und welche Anträge er einreichen muss. Zur Not wird sich der Richter die Unterlagen direkt vom Arbeitgeber holen bzw. sich von der Finanzbehörde Auskunft holen.
OK! Wenn also Zweifel an der Richtigkeit der Unterlagen aufkommen, dann soll sich deine Mutter mit ihrem Anwalt beraten. Es würde aber schon enorme kriminelle Energie von Nöten sein Einkommensbelege und den Steuerbescheid zu fälschen... Aber wie dem auch sei: auf Antrag sollte der Richter sich offizielle Belege besorgen.
Ja komischerweise hat es eben auch 4 Wochen gedauert die Belege einzureichen und als Projektleiter kann der Lohn einfach nicht stimmen.
Dann soll deine Mutter den Anwalt darauf hinweisen. Der letzte Steuerbescheid liegt auch schon vor?
Ne das ist das einzige, was er noch nicht eingereicht hat.
Die Anwältin meiner Mutter sagte, dass ohne Nachweis oder Beweis sich kein Gericht der Welt dafür interessiert und es nicht möglich wäre das irgendwie zu beweisen.
Das Gericht kann anordnen, dass der Antragsteller und der Antragsgegner -> schriftlich versichern, dass die Auskunft wahrheitsgemäß und vollständig ist; die Versicherung kann nicht durch einen Vertreter erfolgen. Mit der Anordnung nach Satz 1 oder Satz 2 soll das Gericht eine angemessene Frist setzen. Zugleich hat es auf die Verpflichtung nach Absatz 3 und auf die nach den §§ 236 und 243 Satz 2 Nr. 3 möglichen Folgen hinzuweisen.
https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/auskunft-unterhalt.html#verfahren
Dann soll der Anwalt zumindest eine schriftliche Versicherung fordern. Damit macht sich der Unterhaltsschuldner strafbar, wenn er dennoch falsche Angaben macht.
Nach § 235 Abs.1 FamFG kann das Familiengericht anordnen, dass Auskunft erteilt und Belege vorgelegt werden. Das Gericht kann vom Auskunftspflichtigen eine ausdrückliche -> eigenhändige Versicherung über die Richtigkeit der Auskunft verlangen.
Also die Anwältin meiner Mutter sieht keine Möglichkeit dies ohne Ausreichende Anhaltspunkte überprüfen zu lassen. Sie sagt wir bräuchten einen Zeugen oder eine Lohnabrechnung. Nachforschungen finden auch nur dann statt, wenn ausreichende Indizien vorliegen. Was kann man da jetzt machen?
Der Anhaltspunkt dürfte doch schon im Gehalt liegen?! Bei der niedrigen Höhe hätte er sich ja sehr weit unter Wert verkauft... Wäre ggf. eine weitere Einnahmensquelle wie ein nicht gemeldeter Zweitjob vorhanden, dann könnte man sicherlich einen Privatdetektiv einschalten. Aber so ist es natürlich schwierig. Wenn der Lohnzettel nicht mehr hergibt, dann kann man sich in Mutmassungen ergehen. Aber wenn eure Anwältin da schon keinen Spielraum sieht, dann dürfte es schwierig sein. Aber die eidesstattliche Versicherung kann sie ja ungeachtet dessen abfordern.
Kann man so eine Eidesstattliche Versicherung einfach so anfordern?
"Die bloße Möglichkeit einer Fälschung und / oder die Unwahrscheinlichkeit eines so geringen Verdienstes sind keine ausreichenden Indizien." Laut Anwältin
Ich bin keine Anwältin und wenn sie der Meinung ist, dass sie nichts tun kann...
Aber das sehe ich anders und hier eine Seite eines sehr guten Anwaltes, der es so formuliert:
Immer dann, wenn ein > Auskunftsanspruch besteht und ein Grund zu der Annahme besteht, dass die Auskunft nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erteilt wurde, sieht § > 260 Abs.2 BGB den Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung vor.
https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/eidesstattliche-versicherung.html
Als Grund zur Annahme würde ich bereits das geringe Einkommen bei der Qualifikation vermuten... Aber wie gesagt: ich bin Laie.
Also erstmal vielen vielen Dank auch im Namen meiner Mutter. Wir finden es beeindruckend, was Sie für ein Wissen haben im Gegensatz zu unserer Anwältin. Durch Ihre Antwort mit diesem "eventuellen Nebenjob" sind wir auf die Idee gekommen, dass mein Vater sich eventuell eine zusätzliche Pauschale pro Monat überweisen lässt, weil er Projektleiter im Außendienst ist und Spesen etc. bezieht. In diesem Fall müsste er doch dann eher einen Offenbarungseid leisten? Es gibt diese zwei Möglichkeiten, entweder, dass er sich etwas auszahlen lässt oder dass die Lohnzettel gefälscht sind. Wie würden Sie in diesem Fall weiterverfahren?
antrag beim familiengericht stellen, damit sich das fg, direkt beim arbeitgeber, die notwendigen unterlagen einholt!
Mein Vater hat den Job erst seit 3 Jahren und da waren meine Eltern schon getrennt. Davor arbeitet er in der Firma meines Opas als Meister in einem Handwerksbetrieb und den Techniker hat er erst vor 3 Jahren gemacht.