Braucht man einen Anwalt wenn man jemanden wegen Verleumdung/übler Nachrede anzeigt?

10 Antworten

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Mit einer Strafanzeige wg. übler Nachrede oder Verleumdung bei der Polizei wird ein Strafverfahren gegen die gegnerische Partei eingeleitet. Dem Beschuldigten wird rechtliches Gehör gewährt. Er wird überlicherweise von der Polizei vorgeladen. Ob er dort erscheint, zu dem Tatvorwurf schweigt oder sich über einen Rechtsanwalt äußert, ist einzig und allein ihm überlassen.

Aber allein das Vorladungsschreiben der Polizei, das ihm zugestellt wird, hat oftmals schon abschreckenden Charakter. Denn der Beschuldigte erfährt hierdurch offiziell, dass sein kriminelles Treiben nicht ungesühnt bleibt und er es bei der Polizei und später evtl. vor dem Amtsgericht zu verantworten hat.

Darüber hinaus kommt nicht nur der Tatbestand der Üblen Nachrede bzw. Verleumdung in Betracht, sondern zusätzlich der der Falschen Verdächtigung.

Die Chancen durch eine Strafanzeige zu Protokoll bei der Polizei das Ziel zu erreichen, dass solche Anschuldigungen in Zukunft unterbleiben, stehen meines Erachtens nicht schlecht.

Ich sehe keine Veranlassung, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Nicht in diesem Strafverfahren.

atlas111  10.12.2019, 00:34

Oh nein, das ist falsch. Man muss einen Strafantrag stellen, nicht eine Strafanzeige.

Einen Anwalt wirst Du auf jeden Fall einschalten müssen, so oder so.

Guten Tag es ist immer besser mit Anwalt.

Nein. Endeweder du gehst pers. zur Polizei und läßt es aufnehmen, od. Du machst das schriftlich in Briefform und sendest an die nächste Polizeidienstelle od. an die Staatsanwaltschaft.

Du kannst jemanden nur Anzeigen wenn du einen großen Schaden hast z.B Imageschaden und dadurch finanzielle Verluste dann kannste auch zur Polizei. Sonst ist es Kinderkram und nicht im Interesse der Öffentlichkeit und die Anzeige wird fallen gelassen ;)