Wenn ich bei der Polizei meine Aussage verweigere, also keine Aussage mache - muss ich dann trotzdem was unterschreiben?
6 Antworten
Zwingen kann man dich nicht. Es ist aber üblich zu unterschreiben. Sonst unterschreibt ein zweiter Beamter dass du die Unterschrift verweigert hast. So oder so ändert das nichts am Sachverhalt.
Nein, und auch wenn du eine Aussage machst, mußt du nix unterschreiben. Kannst aber, wenn du deine Aussage mit deiner Unter Unterschrift bestätigen willst. Du mußt einer Einladung zur Polizei auch nicht folge leisten.
Auch als Zeuge muß man nicht unterschreiben.
Ja, die Angaben zur Person und eben, daß du die Aussage verweigerst musst du auf dem Anhörungsbogen unterschreiben.
Und wenn man nicht will,wrd man mit vorgehaltener Pistole dazu gezwungen? Oder es wird einem die Hand geführt?
Bei der Polizei muß man gar nix, nicht hingehen, nicht reden, nicht unterschreiben.
Wie schon Kollege hunos richtig antwortete: Was du gesetzlich musst, und was du dann machst, sind zwei paar Stiefel. Es wird dann halt ein entsprechender Vermerk gemacht und gut iss... Also mal nix hinein interpretieren, was nicht geschrieben wurde!
Nenn mir mal das Gesetz, nachdem man unterschreiben muß?
Ja - musst Du.
sollte es dann allerdings zu einer Gerichtsverhandlung kommen, bist Du verpflichtet auszusagen - es sei denn Du hast ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Zur Polizei muß man nicht mal hingehen, geschweige denn, etwas unterschreiben.
Hab ich gelesen. Und da muß man ganz sicher nix unterschreiben.
dann geht man da gar nicht erst hin
Es gibt noch klitzekleine Unterschiede, ob man Zeuge oder Beschuldigter ist.