Kann man ein eingetragenes Wohn- und Nutzungsrecht aufheben?
Hallo und Guten Tag,
ich brauche dringend Eure Hilfe, bei folgendem Problem .... Mann (geschieden) hat sich vor ein paar Jahren ein Haus gekauft. Das Haus steht auch im Grundbuch nur auf seinen Namen. Nach ein paar Jahren heiratet er aus "Vernunftgründen". Seiner jetzigen, 2. Ehefrau, hat er ein Wohn- und Nutzungsrecht eingeräumt. Er hat dies getan, damit seine 2. Frau, im Falle seines Todes, abgesichert ist (damit seine eigenen Kinder aus 1. Ehe, die Frau nicht rauswerfen können). Jetzt will er sich von seiner Ehefrau trennen, weil er eine neue Beziehung hat und mit dieser zusammenleben will, aber die Ehefrau weigert sich auszuziehen, will notfalls ihr "Recht" einklagen. Nun meine Frage(n): 1. Kann der Mann dieses Wohn- und Nutzungsrecht rückgängig machen? 2. Kann die Ehefrau diese Rechte notfalls einklagen?
Vielen Dank schon mal im Voraus
2 Antworten
Es gibt zwei Situationen, die zu klären sind.
Wie wurde das Wohnrecht / Nutzungsrecht im Grundbuch eingetragen? Als Recht, welches der aktuelle Eigentümer dem Nutzer oder der Nutzerin einräumt ODER "Das Wohnrecht ist mit dem übertragenen Grundstück fest verbunden.“ ?
Diese beiden Situationen unterscheiden sich gewaltig. Im ersten Fall erlischt das Wohnrecht mit dem Verkauf der Immobilie, im zweiten Fall ist das Wohnrecht nicht an den Eigentümer gekoppelt sondern liegt auf dem Grundstück, egal wem dieses Grundstück gehört. Der Käufer, also der neue Eigentümer, hat dieses Wohnrecht auch am Bein.
1. nein
2. ja
er hat sich ins knie geschossen, dieses recht gilt lebenslang
weißt, was er machen muss?
es ihr abkaufen, rechne so mit 50-100k dafür
hätte er das mal nicht getan
sie muss damit einverstanden sein, dieses recht aufzugeben, er kann es ihr nicht entziehen
meist lassen die leute es sich abkaufen
nein, nur durch tod erlischt es
das ist an keinen status gekoppelt, das ist an die person gekoppelt
und der wert eines solchen rechtes ist überaus ernorm
rechne mal, sie ist 40
statistisch lebt sie? 36 jahren, sagen wir noch
das wohnrecht entspricht nur einer vergleichbaren wohnung von 300€ kaltmiete
12x36x300 sind schnelle 100k, die es wert ist
da muss man etwas abrechnen, weil 100k jetzt, sind mehr, als wenn du sie über 36 jahre bekommst
50-100k im schnitt, ist es wert
wenn sie zu einem anwalt geht oder so, rechnet der ihr das auch vor
bietet ihr jetzt 10.000 auf die hand an, vielleicht macht sie es
oder guckt, ob sie es überhaupt durchzieht
Danke für die schnelle, aber erschreckende Antwort :-(
Aber er hat das Haus doch VOR seiner Heirat mit der jetzigen Frau gekauft, also gehört das Haus selbst ihm, denn er steht im Grundbuch. Würde denn das Wohn- und Nutzungsrecht der Ehefrau hinfällig, wenn er sich von ihr scheiden lässt?