Lebenslanges Nutzungsrecht für Mieter?
Hallo an alle Immobilienexperten. Ich hab eine Frage zum Dauernutzungsrecht/Lebenslages Nutzungsrecht in einem Mietverhältnis.
Mein Partner und ich haben eine Wohnung im Auge, die wir wohl auch von der Vermieterin bekommen würden. Die Dame ist schon älter und überlegt auch das Haus zu verkaufen. Meine Angst ist nur, sollte sie das Haus verkaufen oder sterben und wir wohnen bereits darin, wie geht es dann weiter? Wir möchten ungern wegen Eigenbedarf wieder raus müssen. Was gibt es für Möglichkeiten? Können wir im Mietvertrag was vereinbaren?
Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.
6 Antworten
Ergänzend zum Mietvertrag könnte eine Kaufoption vereinbart werden. Zwar wird durch Verkauf ein Mietvertrag nicht berührt aber ein dauerhafter Ausschluss einer Kündigung ist nicht möglich.
Würde die Gute so etwas in irgend einer Form mit Euch vereinbaren, würde sie das Haus im Wert deutlich herab setzen. Warum also sollte sie so etwas mit Euch vereinbaren? Was könntet Ihr ihr im Gegenzug dafür bieten?
Nein, das könnt ihr nicht, Eigenbedarf kann man nicht ausschließen.
Soll der BGH anders sehen:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/eigenbedarfskuendigung-ausschluss-im-mietvertrag-serie-teil_056033.html
Ein Dauerwohnrecht muss in das Grundbuch eingetragen werden. Das ist natürlich für den Eigentümer (oder auch seine Erben) eine große Belastung.
Würdest du denn umgekehrt der Vermieterin eine lebenslange Garantie geben, dass du dort NIE ausziehen wirst? Das hört sich wohl etwas weltfremd an. Warum sollte der umgekehrte Fall anders liegen?
Im Mietvertrag nicht. Aber ihr könntet euch ein lebenslanges Wohnrecht ins Grundbuch eintragen lassen. Ich wäre sehr überrascht, wenn die Eigentümerin das machen würde. Damit wäre das Haus nämlich nahezu wertlos.